Was unterscheidet Landwirte im Nebenerwerb von Vollerwerbslandwirtzen in Baden Württemberg?
Gibt es Vorteile bei Steuer oder Rentenbeiträgen?
Gibt es eine Obergrenze der bewirtschafteten Fläche oder dem Tierbestand?
Gibt es Unterschiede zur Toleranzgrenze der nächtlichen oder sonntäglichen Lärmbelästigung?
Vielen Dank
Hallo,
Was unterscheidet Landwirte im Nebenerwerb von
Vollerwerbslandwirten in Baden Württemberg?
Ich kenne nur einige bundesweite Unterschiede.
Nan sollte sich auf jeden Fall mit den zuständigen Behörden und Institutionen besprechen. Ein guter Ansprechpartner für erste Infos sind Landvolk und Landwirtschaftskammer - nett und kompetent.
Gibt es Vorteile bei Steuer oder Rentenbeiträgen?
Ja.
z.B. EStG §13a für vereinfachte Gewinnermittlung ohne Bilanz
dann kannst der Kleinbetrieb auf die Ausweisung der USt verzichten
ansonsten bezahlt man seine ESt wie jeder andere auch
näheres beim FA
Einkünfte aus Nebenerwerbslandwirtschaft unterliegen meines Wissens nicht der Rentenversicherungspflicht.
Gibt es eine Obergrenze der bewirtschafteten Fläche oder dem
Tierbestand?
Es gibt Obergrenzen. In EStG §13a werden z.B. 50 Vieheinheiten und 20ha genannt. Für nicht steuerliche Belange kann es aber andere Grenzen geben. So z.B. für die baurechtliche Beurteilung, wo Nebenerwerbslandwirte zumeist nicht in die Privilegierung fallen.
Aber es gibt auch Untergrenzen. So müssen pro Vieheinheit eine bestimmte Flächengröße (Pacht oder Eigen) vorhanden sein. Vieh ohne Land gilt als Gewerbe.
Gibt es Unterschiede zur Toleranzgrenze der nächtlichen oder
sonntäglichen Lärmbelästigung?
Es gibt Immissionsschtzgesetze mit Grenzwerten je nach Gebietskategorie - egal ob Landwirt oder nicht.
Zu Bedenken ist auch, daß man einen landwirtschaftlichen Betrieb (auch wenn nur Nebenerwerb) nur in, im Flächennutzungsplan ausgewiesenen, Dorfgebieten betreiben darf. Auch die Reaktivierung eines ehemaligen Hofes kann u.U. nicht statthaft sein.
Gruß Steffi