In der Zeit der Zwangsverwaltung des Hauses, nutzten wir den Stall des Hauses ohne Mietvertrag, um Gartengeräte etc. unterzubringen. Nun wurde das Haus versteigert, der neue Besitzer will den Stall nun selber nutzen. Mittlerweile hat man sich einiges angeschafft um den Hof zu bewirtschaften und auch Tiere(Hasen, Hunde) befinden sich im Stall. Nun ist auch noch der Keller den wir nutzen „dürfen“ sehr arg feucht(bzw. schimmlig), d.h. wir könnten die Dinge aus dem Stall dort nicht unterbringen, da es rostet oder verschimmelt. Wie schätzen sie die Situation ein?
Hallo,
bei einer Zwangsversteigerung hat der neue Eigentümer, aber erst, wenn er in das Grundbuch eingetragen ist!!, weitergehende Rechte gegenüber den alten Mietern. Hier wird das übliche Mietrecht sehr stark eingeschränkt. Er kann immer kündigen und der Mieter hat nur den Schutz der gesetzlichen Frist, mehr nicht. (Zwangsversteigerungsrecht)
Falls Sie im Haus wohnen bleiben dürfen, empfehle ich, mit dem neuen Eigentümer zu sprechen und zu versuchen eine einvernehmliche Regelung zu finden. Im Streitfall haben Sie schlechte Karten.
Tut mir leid!
Gruß suver