Nebengewerbe

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor einen OnlineShop zu eröffnen in dem es Kunden möglich ist, wie in einem Süßen Kaufhaus oder auch wie früher im Kiosk seine Süßigkeiten selbst zusammen zu stellen. Diese werden Sortenrein und einzeln angeboten. Da ich nicht viel Erfahrung mit dem Nebengewerbe habe, hoffe ich das mir hier jemand helfen kann. Wenn möglich bitte ausführliche Antworten die jeder verstehen kann :smile:.

Ich weiß das ich als erstes einen Gewerbeschein benötige. Den Antrag dazu habe ich hier schon liegen und fertig ausgefüllt. Da es sich um Lebensmittel handelt, muss ich 7% MwSt. angeben und nicht 19%. Das ist mir auch bekannt.

  • Süßigkeiten zählen ja als Lebensmittel nur ist die Frage wie scharf die Gesetze und Vorschriften diesbezüglich insbesondere der Lagerung und der Hygiene sind und wo ich diese Infos evtl. nachlesen kann?
  • Wie sieht es mit der Buchhaltung aus? Was muss ich alles schriftlich führen? Einnahmen, Ausgaben, Gewinn ist klar. Was gehört noch dazu?
  • Wie sieht es mit einer Steuernummer aus? Ich möchte ja ein Nebengewerbe bzw. Kleingewerbe und arbeite Hauptberuflich. Festes Einkommen ist also vorhanden. Was brauche ich um diese zu bekommen bzw. bekomme ich überhaupt eine?
  • Wie sieht es mit EK-Preisen aus? Kann ich als Kleingewerbe in Großhandelsmärkten oder bei Händlern zu Netto-Preisen einkaufen?
  • Gibt es für Lebensmittel, speziell für Süßigkeiten eine Rücknahmepflicht? Wenn wie sieht diese aus?
  • Wie sieht es mit Garantie aus? Da die Ware auch ein MDH hat muss ich dem Kunden ja mitteilen bzw. auf die Verpackung mit drauf schreiben wie lange das Produkt haltbar ist. Muss ich auch Qualität versprechen? (Ich produziere keine Ware selbst sondern kaufe diese ein und verkaufe Sie dann weiter.
  • Brauche ich evtl. Fortbildung im Kaufmännischen Berreich, etwas schriftliches das ich darin Erfahrung habe oder reichen angeeignete Erfahrung durch Bücher, Internet, Freunde etc.?
  • Wie sieht es mit Gewerbesteuer aus?
  • Und wann wird die Umsatzsteuer fällig, wie hoch ist diese und muss ich die MwSt. die ich dem Kunden auferlege an das Finanzamt bezahlen?
  • Darf ich ohne weiteres Geld für die Gründung und die Waren des Nebengewerbes von meinem Gehalt des Hauptberufes nehmen?

Ich weiß das sind viele Fragen von mir. Ich habe allerdings überall nachgeschaut und gegoogelt und bis jetzt sah alles am Anfang gut aus bis dann ganz unten auf diesen Seiten stand „Jetzt für nur 49,95 Euro sichern“. Noch habe ich keine wirklich Informative Seite mit allen Infos die man für ein Nebengewerbe benötigt gefunden. Und wenn war sie eben Kostenpflichtig und die Seiten sahen sehr unseriös aus.

Ich hoffe sehr Ihr könnt mir helfen oder habt ein Paar Tipps für mich da ich ernsthaft ein Nebengewerbe eröffnen will um meinen Wunsch von einem Süßigkeiten OnlineShop verwirklichen kann.

Beste Grüße aus Lippe :smile:

Hallo,

das sind wirklich viele Fragen und zumindest ein paar kann ich beantworten.

  • Wie sieht es mit einer Steuernummer aus? Ich möchte ja ein
    Nebengewerbe bzw. Kleingewerbe und arbeite Hauptberuflich.
    Festes Einkommen ist also vorhanden. Was brauche ich um diese
    zu bekommen bzw. bekomme ich überhaupt eine?

Wenn das Gewerbe angemeldet wurde, dann kommt automatisch ein Schreiben vom Finanzamt. Dieser steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt werden und daraufhin gibt es dann eine Steuernummer. Wenn zusätzlich eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer benötigt wird, muss diese noch gesondert beantragt werden. Die Steuernummer selbst gibt es aber auf jeden Fall.

  • Wie sieht es mit EK-Preisen aus? Kann ich als Kleingewerbe
    in Großhandelsmärkten oder bei Händlern zu Netto-Preisen
    einkaufen?

In der Regel kann man auch bei Großhändlern einkaufen, hier kommt es nur darauf an, welche Mindestabnahmen diese vorsehen. Am besten fragt man einfach nach den Katalogen oder lässt sich einen Zugang zu den Online-Shops der Großhändler geben, um diese Infos zu erhalten.

  • Wie sieht es mit Gewerbesteuer aus?
  • Und wann wird die Umsatzsteuer fällig, wie hoch ist diese
    und muss ich die MwSt. die ich dem Kunden auferlege an das
    Finanzamt bezahlen?

Die Gewerbesteuer fällt erst an, wenn der Jahresgewinn von 24.500 Euro überschritten wird. Die Rede ist hier vom Gewinn, nicht vom Umsatz. Das ist der kleine, aber feine Unterschied. Die Umsatzsteuer selbst fällt zumindest direkt nach der Gründung monatlich an, dementsprechend ist monatlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Die Fälligkeit für die Meldung ist immer am 10. des Folgemonats, es sei denn, es wurde eine Dauerfristverlängerung beantragt. Die Zahlung kann per Überweisung, Scheck oder Abbuchung erfolgen. In den ersten beiden Fällen ist die Fälligkeit ebenfalls der 10. des Folgemonats, bei Abbuchungen wartet der Fiskus mitunter bis zum 15.

  • Darf ich ohne weiteres Geld für die Gründung und die Waren
    des Nebengewerbes von meinem Gehalt des Hauptberufes nehmen?

Natürlich kann das Geld für die Gründung und ähnliches aus dem Einkommen gezahlt werden. Am besten verbucht man das Ganze dann als Privateinlage. Die wichtigsten Punkte zur Gründung des Nebengewerbes kann man sich aber auch, garantiert kostenfrei, im E-Book unter [EDIT by Team: Werbung entfernt] nachlesen.