Nebengewerbe

Hallo,
ich bin in einem „normalen“ Arbeitnehmerverhältnis angestellt und möchte noch gern nebenbei paar Cent verdienen. Dazu möchte ich ein Nebengewerbe anmelden.

  1. Geht das so einfach?
  2. Was muss ich alles anmelden (FA, IHK etc.)
  3. Gibt es irgendwelche Grenzen in dem man soetwas machen kann?
  4. Was muss man allg. beachten?
    Viele Grüße
    Mario

Hallo Mario,

  1. ja Du kannst einfach so dein Gewerbe anmelden, sofern Du deinen Arbeitgeber darüber informiert hast, ansonsten kannst Du hier Gefahr laufen, ins offene Feuer zu laufen … wenn dies durch einen dummen Zufall herauskommen sollte.

  2. Anmelden musst Du nur dein Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle deiner Stadt. Alles andere kommt dann von alleine, auf dem Postweg die Tag darauf (auch weitere Infos bzgl. der Steuernummer usw.)

  3. Ja, wenn Du höhere Einnahmen erreichst. >25.000 EUR Gewinn etc … dann folgt der HR eintrag, wenn nicht bereits vorher gemacht, sowie die doppelte Buchführung als Kaufmann.

  4. eigentlich nichts groß … sofern es ein Kleingewerbe ist und bleibt, also eine Kleinunternehmung. Kostenpunkt pro Jahr ca. 200 EUR.
    Vorsteuererklärung ist so simple … das kriegt eigentlich jeder hin. Jahresabschluss ist dann schon etwas mehr, hab ich aber im Alter von 19 schon selber gemacht … aber selbst nen Steuerberater kostet da auch nicht die Welt (einfach mal rumhören) … .

LG Christian

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Hallo,
danke für die Infos. Kann man von ausgehen, das die IHK einen in Ruhe lässt, wenn die Umsetze zu niedrig sind?
Gruß

Hallo,
danke für die Infos. Kann man von ausgehen, das die IHK einen
in Ruhe lässt, wenn die Umsetze zu niedrig sind?
Gruß

Hallo Maria,
erstmal auf jeden Fall; nach einem Jahr dann wirst Du von der IHK angeschrieben. Beiträge habe ich jedoch bis heute noch nicht gezahlt; obwohl mein Gewerbe schon über ein Jahr existiert.

Hallo,
eine Nachfrage:

… sofern es ein Kleingewerbe ist
und bleibt, also eine Kleinunternehmung. Kostenpunkt pro Jahr
ca. 200 EUR.

Was meinst du mit Kostenpunkt?

Vorsteuererklärung ist so simple …

Von der kann man sich doch eh befreien lassen!? Grenze 17.500 Euro Gewinn im Jahr.
Gruß

Hallo Mario,

@200 EUR --> Gesamtkosten (Briefverkehr, usw.)

@Vorsteuererklärung … ja, das hast Du zwar recht, ich würde aber davon dringend abraten. Erstens ist das etwas unseriös, würdest dadurch bestimmt weniger Kunden bekommen, viele Schrecken davor zurück. Hab das selber erlebt.

zweitens musst Du immer deine Kunden, besser vor Auftragserteilung darüber informieren, dass Sie keine Umsatzsteuer ausgestellt bekommen. Viele fordern daraufhin zu Ihrer eigenen Sicherheit das Schreiben vom FA, welches dieses schriftlich darstellt. … also wieder ein Aufwand mehr.

Drittens … ich meine Du kannst dann auch den Firmenbedarf zur ausübung deiner Tätigkeiten wie u.a. BGA; PC, Druckkosten, etc … nicht steuerlich geltend machen … also ein deutlicher Nachteil.

Wie Du es machst … ist letztendlich deine Entscheidung, ob Du dir aber wirklich so viele Vorteile ohne MwST beschaffst bezweifel ich.

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