Hi @all…
Ich möchte mir in den nächsten Tagen meinen Gewerbeschein für „Onlinehandel“ holen. Allerdings möchte ich erst zum Sept. oder Oktober richtig loslegen und bis dahin bei Großhändler einkaufen und sonstiges vorbereiten wofür ich den Gewerbeschein brauche.
Ist es richtig, das wenn ich den Fragebogen vom FA bekomme, darin festlegen kann wann meine Tätigkeit losgeht?
Weil, die Mwst. von den Einkäufen ja hinterher immernoch angegeben werden kann… (Vorsteuer)
Gruß René