Nebengewerbe

Hi @all

Ich möchte mir in den nächsten Tagen meinen Gewerbeschein für „Onlinehandel“ holen. Allerdings möchte ich erst zum Sept. oder Oktober richtig loslegen und bis dahin bei Großhändler einkaufen und sonstiges vorbereiten wofür ich den Gewerbeschein brauche.

Ist es richtig, das wenn ich den Fragebogen vom FA bekomme, darin festlegen kann wann meine Tätigkeit losgeht?
Weil, die Mwst. von den Einkäufen ja hinterher immernoch angegeben werden kann… (Vorsteuer)

Gruß René

Ist es richtig, das wenn ich den Fragebogen vom FA bekomme,
darin festlegen kann wann meine Tätigkeit losgeht?

Du meldest das Gewerbe bei der Gemeinde/Stadtverwaltung an, der sagst Du wann es losgehen soll. Das FA wird von der Gemeinde informiert.

Du meldest das Gewerbe bei der Gemeinde/Stadtverwaltung an,
der sagst Du wann es losgehen soll. Das FA wird von der
Gemeinde informiert.

Danke. Aber den Gewerbeschein bekomme ich dann trotzdem schon?

owT