Hi!
Ich wollte mal fragen, ob ich noch ein Nebengewerbe anmelden kann, obwohl ich schon eine GbR angemeldet habe, weil ich noch nebenbei Musik mache und das noch als Nebengewerbe laufen lassen wollte.
Ist sowas möglich?
Gruß Daniel
Hi!
Ich wollte mal fragen, ob ich noch ein Nebengewerbe anmelden kann, obwohl ich schon eine GbR angemeldet habe, weil ich noch nebenbei Musik mache und das noch als Nebengewerbe laufen lassen wollte.
Ist sowas möglich?
Gruß Daniel
Musik ist in der Regel kein Gewerbe, sondern wird als selbständige Tätigkeit ausgeübt: sie muss beim Finanzamt angemeldet werden bzw. wenn nur geringe Einkünfte, reicht es, wenn in der Jahreserklärung die Anlage S ggf. mit EÜR und USt-Erklärung abgegeben wird!
Die GbR wird ja als einheitliche und gesonderte Erklärung zu einer anderen Steuernummer beim FA geführt und Ihre ESt ist unter der Nr., die Sie dann auch für die „Musik“ angeben zu erfassen.
E.
Ist sowas möglich?
Ja
Man kann mehrere Gewerbe nebeneinander
oder auch freberufliche Tätigkeit und Gewerbe nebeneinander betreiben.
Es muss halt klar getrennt abgerechnet werden.
Aber:
Umsatzsteuerlich müssen sie pro Person gleichartig behandelt werden.
Hier Unternehmer und dort Kleinunternehmer geht nicht.
Gruß JK