Hallo!
Die Steuern sind eher nicht das Problem. Die Frage ist, wie die Nebenbeschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu bewerten ist. Grds. gilt, daß das erzielte Einkommen mit dem Nebeneinkommen aufaddiert werden muss. Die Ausnahme bildet hier der Nebenjob auf 400€-Basis. Diese Nebentätigkeit ist versicherungsfrei und somit wären auch keine Steuern abzuführen. Bei einer Lohnsteuererklärung müsste dieses Nebeneinkommen jedoch mit aufgeführt werden, mit der Folge dass sich das zu versteuernde Gesamteinkommen erhöht.
Klären Sie den Arbeitgeber vor Ihrer Nebentätigkeit auf jeden Fall über Ihre finanzielle Situation auf, denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, dann Steuer- und Sozialversicherungspflicht zu prüfen und Sie über das Ergebnis aufzuklären.
Mit freundlichem Gruß
ProfLX