Hallo,
Ein Student hat die Möglichkeit einige Wohnungen zu einem
günstigen Preis zu mieten. Er stellt sich vor diese Wohnungen
mit einem Aufschlag weiter an Dritte zu vermieten
(Untermiete). Die Eigentümer sind Verwandte von ihm und mit
seinem Vorhaben einverstanden.
Hallo,
bei Untermiete geht man grundsätzlich davon aus, dass innerhalb einer Wohnung noch Zimmer „fremdvermietet“ werden.
Aber hier werden doch nur Wohnungen vermietet, es ist doch für den Mieter unerheblich, ob der Vermieter selber nur Mieter ist, wichtig ist, dass der Mietvertrag den gesetzlichen Regelungen unterliegt.
Nun stellt sich die Frage ob…:
- er ein Gewerbe anmelden muss? Da er noch Studiert kommt nur
ein Nebengewerbe in Frage. Er bekommt kein BaföG und auch kein
Kindergeld, Krankenkasse zahlt er ca 70€. Er hat sonst nur
einen Job bei dem er ca 330€ verdient. Gibt es trotzdem
irgendwelche Grenzen, die er einhalten muss wegen
Nebengewerbe?
Warum so kompliziert?
Am Jahrensende/Jahresanfang wird eine Einkommensteuererklärung abgegeben und da gibt es „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“.
Da werden Mieteinnahmen und die Kosten für die Einnahmen deklariert.
- er auf das Gewerbe verzichten kann und ein Verein oder eine
Stiftung gründen kann?
Geht es da um mehrere 10000 Wohungen???
Bei einer Stiftung bekommt der Stifter i.d.R. kein Geld von der Stiftung, denn er „stiftet“ ja, also verschenkt unter bestimmten Voraussetzungen.
Stiftungen werden nur gegründet, um erhebliches Vermögen vor der Einkommensteuer zu „schützen“.
Er möchte aber Geld verdienen, ist es
generell erlaubt ein Verein bzw. eine Stiftung zu gründen um
für die eigeneTasche Geld zu verdienen.
Nein.
Wie würde es aussehen
wenn seine Tätigkeit sich als „gemeinnützig“ einstufen lässt?
Da müsste der „Gewinn/Einkünfte“ des Vereines an gemeinnützige Organisationen verteilt oder selber eine Gemeinnützigkeit „gründen“ und dies sich aber vom Finanzamt genehmigen lassen, was schwierig ist.
- es andere Möglichkeiten gibt außer Gewerbe, Verein etc. ?
Ja, einfach in der Steuererklärung als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“, nicht so kompliziert sehen, denn wenn die Wohnungen geerbt und dann vermietet würden, wäre es auch nur „Einkünfte aus Vermietung…“
Er möchte sich an die Gesetze halten, aber die möglichen
Freiräume in der Gesetzgebung für sich nutzen.
Ich hoffe dass ich es nicht zu kompliziert erklärt habe. Ich
bedanke mich bei euch und freue mich auf Eure Antworten 
Hoffentlich waren die Antworten nicht zu kompliziert,
lG
Liebe Grüße
Manuel