Nebengewerbe als Student, Verwalter + Untermiete

Hallo,

Ein Student hat die Möglichkeit einige Wohnungen zu einem günstigen Preis zu mieten. Er stellt sich vor diese Wohnungen mit einem Aufschlag weiter an Dritte zu vermieten (Untermiete). Die Eigentümer sind Verwandte von ihm und mit seinem Vorhaben einverstanden.

Nun stellt sich die Frage ob…:

  1. er ein Gewerbe anmelden muss? Da er noch Studiert kommt nur ein Nebengewerbe in Frage. Er bekommt kein BaföG und auch kein Kindergeld, Krankenkasse zahlt er ca 70€. Er hat sonst nur einen Job bei dem er ca 330€ verdient. Gibt es trotzdem irgendwelche Grenzen, die er einhalten muss wegen Nebengewerbe?

  2. er auf das Gewerbe verzichten kann und ein Verein oder eine Stiftung gründen kann? Er möchte aber Geld verdienen, ist es generell erlaubt ein Verein bzw. eine Stiftung zu gründen um für die eigeneTasche Geld zu verdienen. Wie würde es aussehen wenn seine Tätigkeit sich als „gemeinnützig“ einstufen lässt?

  3. es andere Möglichkeiten gibt außer Gewerbe, Verein etc. ?

Er möchte sich an die Gesetze halten, aber die möglichen Freiräume in der Gesetzgebung für sich nutzen.

Ich hoffe dass ich es nicht zu kompliziert erklärt habe. Ich bedanke mich bei euch und freue mich auf Eure Antworten :smile:

Liebe Grüße

Manuel

Hallo,

Ein Student hat die Möglichkeit einige Wohnungen zu einem
günstigen Preis zu mieten. Er stellt sich vor diese Wohnungen
mit einem Aufschlag weiter an Dritte zu vermieten
(Untermiete). Die Eigentümer sind Verwandte von ihm und mit
seinem Vorhaben einverstanden.

Hallo,
bei Untermiete geht man grundsätzlich davon aus, dass innerhalb einer Wohnung noch Zimmer „fremdvermietet“ werden.

Aber hier werden doch nur Wohnungen vermietet, es ist doch für den Mieter unerheblich, ob der Vermieter selber nur Mieter ist, wichtig ist, dass der Mietvertrag den gesetzlichen Regelungen unterliegt.

Nun stellt sich die Frage ob…:

  1. er ein Gewerbe anmelden muss? Da er noch Studiert kommt nur
    ein Nebengewerbe in Frage. Er bekommt kein BaföG und auch kein
    Kindergeld, Krankenkasse zahlt er ca 70€. Er hat sonst nur
    einen Job bei dem er ca 330€ verdient. Gibt es trotzdem
    irgendwelche Grenzen, die er einhalten muss wegen
    Nebengewerbe?

Warum so kompliziert?
Am Jahrensende/Jahresanfang wird eine Einkommensteuererklärung abgegeben und da gibt es „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“.
Da werden Mieteinnahmen und die Kosten für die Einnahmen deklariert.

  1. er auf das Gewerbe verzichten kann und ein Verein oder eine
    Stiftung gründen kann?

Geht es da um mehrere 10000 Wohungen???
Bei einer Stiftung bekommt der Stifter i.d.R. kein Geld von der Stiftung, denn er „stiftet“ ja, also verschenkt unter bestimmten Voraussetzungen.
Stiftungen werden nur gegründet, um erhebliches Vermögen vor der Einkommensteuer zu „schützen“.

Er möchte aber Geld verdienen, ist es

generell erlaubt ein Verein bzw. eine Stiftung zu gründen um
für die eigeneTasche Geld zu verdienen.

Nein.

Wie würde es aussehen

wenn seine Tätigkeit sich als „gemeinnützig“ einstufen lässt?

Da müsste der „Gewinn/Einkünfte“ des Vereines an gemeinnützige Organisationen verteilt oder selber eine Gemeinnützigkeit „gründen“ und dies sich aber vom Finanzamt genehmigen lassen, was schwierig ist.

  1. es andere Möglichkeiten gibt außer Gewerbe, Verein etc. ?

Ja, einfach in der Steuererklärung als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“, nicht so kompliziert sehen, denn wenn die Wohnungen geerbt und dann vermietet würden, wäre es auch nur „Einkünfte aus Vermietung…“

Er möchte sich an die Gesetze halten, aber die möglichen
Freiräume in der Gesetzgebung für sich nutzen.

Ich hoffe dass ich es nicht zu kompliziert erklärt habe. Ich
bedanke mich bei euch und freue mich auf Eure Antworten :smile:

Hoffentlich waren die Antworten nicht zu kompliziert,

lG

Liebe Grüße

Manuel