Hallo zusammen,
ich betreibe erfolgreich ein Nebengewerbe. Jetzt möchte ich einem Freund auch diese Möglichkeit geben so zu arbeiten.
Allerdings ist dieser Freund ein städtischer Angestellter. Darf er dann ein Nebengewerbe betreiben? Muss er wohl seinen Arbeitgeber fragen oder?
Zum zweiten hat dieser Freund eine Lohnpfändung am Hals. Wie verhält es sich dann wenn er ein Nebengewerbe anmeldet? Muss er es dann der Stelle die bei ihm pfändet mitteilen? Noch dazu, da man kein monatliches Festeinkommen über das Nebengewerbe hat. Wie funktioniert das dann?
Kann uns da jemand weiterhelfen?
Hi,
Allerdings ist dieser Freund ein städtischer Angestellter.
Darf er dann ein Nebengewerbe betreiben? Muss er wohl seinen
Arbeitgeber fragen oder?
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,b…
Zum zweiten hat dieser Freund eine Lohnpfändung am Hals.
http://insolvenzrechttv.blogger.de/stories/702889/
(aber: IANAL, daher wäre eine Nachfrage im Rechtsbrett besser. Denk aber bitte an die FAQ 1129!)
mfg Ulrich
http://insolvenzrechttv.blogger.de/stories/702889/
(aber: IANAL, daher wäre eine Nachfrage im Rechtsbrett besser.
Denk aber bitte an die FAQ 1129!)
Vielen Dank dafür. Würde ja unter Umständen bedeuten, dass die Einnahmen wie Überstunden zu behandeln sind.
Was bedeutet IANAL und was meinst Du mit FAQ 1129?
Hi,
Was bedeutet IANAL und was meinst Du mit FAQ 1129?
IANAL heißt I Am Not A Lawyer oder besser: Ich bin kein Rechtsanwalt. Die FAQ 1129 gilt im Rechtsbrett (auch woanders) und deren Bedeutung wirst du erfahren, wenn du in eben besagtem Brett eine Frage stellen möchtest.
mfg Ulrich