Hallo nochmal,
Zuständig ist hier die Berufsgenossenschaft
Und hat er sich darum gekümmert? Ist ihm das klar?
das nehme ich an - deswegen, weil es im Baunebengewerbe einen Informationsfluss unter Kollegen gibt, der etwa so gut ist wie bei Taxiunternehmern und Gastwirten.
Das ist ja die Problematik bei Nebengewerben. Wann sind sie
„Neben…“ und wann werden sie „Haupteinnahmequelle“
Ja, hier ist die - bisher immer noch nicht umfassend gelöste - Frage. Würde denn tatsächlich aus einer selbständigen Tätigkeit als Haupteinnahmequelle Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen KV folgen? Würde, umgekehrt, die Versicherungspflicht weiter bestehen, aber die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit für die Beitragsbemessung mit herangezogen? So einfach scheint mir das nicht (abgesehen von den von mir zitierten Fällen der KSK), aber ich krieg aus dem SGB 5 nichts besseres herausgequetscht, als ich schon geschrieben habe. Daher mein Vorschlag, an die zuständige KV zu gehen - die Antwort, die von der Mehrzahl der StB-Kanzleien kommen würde, kann ich mir vorstellen, ich gebe sie nicht wieder, damit mir keiner eine Rufschädigung des gesamten Standes an den Hals hängt. Die andere Seite des Telefons habe ich lange erlebt, dabei meistens mit dem Chef samt Stoppuhr im Rücken, und ich darf von heute aus sagen: ESt-Spezialfälle hab ich immer klargekriegt, aber in SV-Spezialfällen entweder schlampen oder die KV bzw. BfA zu Hülfe bitten müssen. Ich denke, dass ich da kein besonders schwarzes Schaf bin, sondern dass es diese Tendenz allgemein gibt.
da 1. es auf das Einkommensvolumen ankommt, das der
Trockenbauer erzielen möchte.
Wenn Du hierzu noch Details und die Quelle gibst, haben wir
die präzise Antwort auf die gestellte Frage. Wie ich bereits
geschrieben habe, kann ich dieses den §§ 5 und 6 SGB 5 nicht
entnehmen, obwohl es mir gefühlsmäßig auch so vorkommt.
leider kenne ich da nur die schwammige Floskel:
„Haupteinkünfte“ nach denen sich die
Sozialversicherungspflicht im allgemeinen, die
Berechnungsgrundlage, die Geringfügigkeit u.a. richtet.
Ich denke, hier müssen wir dann beide an die SV-Spezis weitergeben. Mit meiner Halb-Antwort ging es mir vornehmlich darum, überhaupt mal die konkrete Fragestellung zu unterstreichen.
Hier geht es mir nicht um die ESt.-ptimierung, sondern darum
inwieweit die Steuerminderung evtl. die Kosten für die
priavate Versicherung der Familie ausgleicht. Sprich:
Vielleicht lohnt sich es ja eine PKV von anfang zu nehmen!
Richtig: Hier bin ich noch zu stur auf der alten Schiene „einmal privat - immer privat“. Die Feinheiten „wie unterscheide ich ein gutes Angebot von einem Dumpingtarif mit dickem Ende“ gibts - da bin ich stur - allerdings nicht beim StB.
Die Frage der Unfallversicherung hat meines Erachtens keine
Rückwirkung auf die vorgelegte Frage der Familien-KV. Für
handwerksähnliche Berufe im Baunebengewerbe spielt es eine
Rolle, ob der Trockenbauer bei seinem Auftraggeber
„arbeitnehmerähnlich“ pflicht-unfallversichert ist
wenn das so wäre, dann bräcuhte er sich ja garnicht
selbständig machen, sondern bräuchte nur ne 2. Steuerkarte.
Jein. SV-technisch scheinselbständiger, steuerlich selbständiger Subunternehmer ist - obwohl diese Konstellation kurios scheint - häufiger als man glaubt. Ob in diesem Zusammenhang die neuen §§ 42d, 42f EStG ganz anderes auslösen werden, wissen wir nächstes Jahr um diese Zeit. Da könnten dann u.U. ganz grässliche Sechser-Fälle mit Arbeitgeberhaftung herauskommen.
Wenn ich mich selbständig mache muss mir von
vornherein klar sein, daß ich das nicht auf Kosten der
Allgemeinheit betreiben kann und darf. Dazuverdienen: Ja -
Abgaben zahlen: Nein. Das ist der falsche Ansatz und führt ins
Verderben.
Hier will ich allerdings eine Lanze für abgestürzte „Spontangründer“ brechen: Ich hatte eine Reihe von Gehaltspfändungen bei ehemals Selbständigen, mit unterschiedlichstem Hintergrund, aber keiner der Schuldenberge kam von ganz platten Fehlern. Bemerkenswert fand ich, mit welchem Gleichmut die Betroffenen akzeptierten, dass bis 2002 wirklich nur ein Trinkgeld vom Gehalt übrig blieb - im Gegensatz zu Leuts, die sich nie mit dem Wort „Risiko“ auseinandergesetzt hatten, aber keine Schwierigkeiten damit hatten, stundenlange quengelnde Diskussionen über die Behandlung eines Dienstwagens oder einer Essenmarke zu führen, statt sich darüber zu freuen…
Schöne Grüße
MM