Wenn man ein Nebengewerbe eröffnet, darf dann der Ehepartner für einen Unentgeldlich arbeiten?
Oder ist das dann Schwarzarbeit?
Muss man den Ehepartner dann evtl. für 400 Euro einstellen?
Lohnt es sich dann den Ehepartner für 400 Euro einzustellen?
Familienangehörige dürfen bei Einzelunternehmen mitarbeiten, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden.
Sofern der Ehepartner Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) oder SGB II (Arbeitslosengeld II) bezieht, ist das Einkommen dem Leistungsträger mitzuteilen. Hierfür hat der Arbeitgeber eine sogenannte Nebenverdienstbescheinigung auszustellen, die der Bundesagentur für Arbeit oder - je nachdem - dem Jobcenter vorzulegen ist. Der Lohn würde dann auf die Leistungen des Arbeitsamtes (ALG I) bzw. des Jobcenters (ALG II) angerechnet werden. Sofern ALG I bezogen wird, darf der Umfang der Nebenbeschäftigung nicht mehr als 14,9 Stunden pro Woche betragen. 165,- EUR dürfen hierbei anrechnungsfrei hinzu verdient werden. Bezieht der Arbeitnehmer ALG II, sind die Arbeitsstunden unerheblich. Die anrechnungsfreie Grenze liegt hier bei 100,- EUR monatlich.
Sofern Leistungen bezogen werden, ist es ratsam, vor der Arbeitsaufnahme Kontakt mit dem Leistungsträger aufzunehmen und die Tätigkeit anzuzeigen, damit hinterher nicht irgendwelche Nachforderungen auf Euch zukommen.