Eine dringende Frage !
Die Frau geht 6 Stunden täglich normal arbeiten und meldet ein Nebengewerbe an, wobei der Ehemann eingestellt wird.
Gibt es Besonderheiten zu beachten ? Oder ist alles im Prinzip genauso wie wenn man normal ein Gewerbe anmeldet ?
Hallo,
Die Frau braucht erstens eine Genehmigung von ihrem Arbeitgeber.
Die Frau gilt dann - nachdem sie eine Person für mehr als 400 EUR angestellt hat - als „hauptberuflich selbtständig“ z.B. in den Augen der Krankenkassen - und muß unter Umständen noch mehr an die Krankenkassen. Wenn der Ehemann versicherungspflichtig sein sollte, kann man das mit der Krankenkasse bzw. BfA klären. Der Ehemann muß z.B. (u.a.) einen normalen - ‚wie unter Fremden‘ - Arbeitsvertrag haben, ein angemessenes Gehalt und auch ein eigenes Gehaltskonto - ansonsten kann das Finanzamt z.B. sagen, daß die Firmenausgaben für das Gehalt als Betriebskosten nicht anerkannt werden - da ‚Mithilfe von Familienmitgliedern‘.
Es gibt wirklich viel zu beachten.
Rat von einem kompetenten Steuerberater ist mehr oder wenig notwendig - damit die ganze Gestaltung richtig gemacht wird.
Viel Glück
Sarah
Hi Danny,
im Prinzip keine Besonderheiten aber folgendes ist zu beachten:
- Ggf. muß Deine Frau die Nebenbeschäftigung bei Ihrem ArbGeber anzeigen, u.U. ist sie sogar genehmigungspflichtig.
- Das Arbeitsverhältnis mit dem Ehegatten muß wie unter fremden dritten gestaltet sein. Am besten schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen (nicht zwingend, vereinfacht aber später die Anerkennung durch das Finanzamt)und natürlich das Gehalt real zahlen.
Ansonsten gelten die übrigen Grundsätze, die bei Eröffnung eines Gewerbe gelten.
Gruß
Michael