Hallo, es geht darum, dass kurze Zeit ein Gewerbe auf Kleinunternehmerbasis angemeldet wurde, hatte sozusagen als Nebenbeschäftigung. Es wurde wieder abgemeldet und bei der Einkommenssteuerklärung 2010 ein Gewinn von 4 € angegeben. (mehr wars auch nicht). Jedenfalls wurde damit gerechnet, dass wie jedes Jahr ein gewisser Teil (vorallem durch Wegstrecke zur Arbeit) zurückkommt. Nun aber sollen fast 400 € nachgezahlt werden! Wird auf einmal alles was verdient wird gewerblich, obwohl man nur normaler Angestellter ist??? Grüße, EoS
Hallo,
so pauschal kann ich es natürlich nicht beantworten, aber grundsätzlich gilt, dass alle Einkommen addiert werden und daraus der Steuersatz gerechnet wird. Davon zieht das Finanzamt die bereits gezahlte Steuer ab und der Rest muss nachgezahlt werden.
Wahrscheinlich hat das Finanzamt bestimmte von dir angegebene Kosten nicht akzeptiert, so dass dein Gewinn anstelle von 4,- EUR jetzt ein paar hundert EURO sein muss.
Prüfe mal den Bescheid, da müsste drauf stehen, was nicht anerkannt wurde.
Gruß
zeichevadda
Hallo, nein. Wenn Sie nur die 4 € Gewinn hatten müssten Sie auch nur diese versteuern.
Hatten Sie denn Einnahmen und Ausgaben „verrechnet“ und es kamen danach für sie rechnerisch 4 € Gewinn raus? Evtl. haben Sie sich nur beim Angeben der Ausgaben vertippt und dadurch ist ein Fehler entstanden?
Ansonsten kommt die Nachzahlung von Ihrem Angestellten Gehalt zustande. Evtl. haben Sie Ihre Steuerklassen angepaßt, sodaß Sie monatlich netto mehr rausbekommen, aber am Jahresende doch eine Nachzlg. zustande kommt. Oder haben Sie einen Freibetrag in Höhe der durchschn. letzten Jahre, wo sie regelmäßig ca. die gleiche Steuer erstattet bekommen hatten vorweg eintragen lassen? Das würde es auch erklären.
Prüfen Sie Ihren Bescheid, genau, den Sie vom Finanzamt zurückbekommen haben, schauen Sie mal nach, ob die Zahlen korrekt sind, da kann auch manchmal ein Fehlerteufelchen sein.
Augenmerk auf die Summe der Einnahmen, sprich Ihr Gehalt + der Gewinn aus Kleinunter., dann bei Werbungskosten auf ihre KM-Erstattung, paßt die Höhe?
Werden Ihre restl. Werbungskosten 1 : 1 übernommen oder wurde da evtl. gekürzt? Sonderausgaben Höhe checken…
Bei Unklarheiten, ruhig Fragen stellen ;o))
Viel Erfolg & viele Grüße
Hallo, soviel ich weiss wird nicht alles gewerblich sondern es wird alles auf Dein Gehalt gerechnet und wie Nebeneinkommen behandelt.
LG
Hallo,
leider kann ich erst jetzt antworten. Natürlich werden die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb nur mit 4 EUR angerechnet. Steht das auch auf im EKSt-Bescheid unter der Berechnung des zu versteuernden Einkommens?.
Warum es keine Rückzahlung gibt kann ich leider ohne EKST- Bescheid nicht beantworten? (Also EkSt 2008 mit 2009 vergleichen)
Ist etwas unter den Erläuterungen am Ende der EKST aufgeführt?
Versuche doch erst einmal den Sachbearbeiter beim Finanzamt zu erreichen, er kann wahrscheinlich am besten Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
H. Schneider