Ich habe vor, ein Gewerbe anzumelden neben meinem normalen Job als Arbeitnehmer.
Aber man macht sich ja Gedanken, ob einem irgendwo Kosten entstehen, die man übersieht – gerade wenn man ein Gewerbe nebenbei nur mal ausprobieren möchte und nicht weiß, ob man letztlich damit überhaupt nennenswerte Einnahmen und einen Gewinn erzielt.
Also: Nehme ich einfach mal den blödesten Fall an:
Ich habe keinen nennenswerten Umsatz und erziele gar keinen Gewinn.
Wenn ich das richtig sehe, entstehen mir dann außer den paar Euro für die Gewerbeanmeldung (u. natrülich den Zeitaufwand f. Formulare usw.) keine Kosten. Denn …
bezügl. der Gewerbesteuer gibt es einen
Freibetrag bis 24 500 Euro Jahresgewinn;
ich muss also keine Gewerbesteuer zahlen.
Umsatzsteuer wird erst fällig bei bestimmter
Höhe des Umsatzes.
Eine Erhöhung meiner Einkommenssteuer würde
erst anfallen, wenn mein Einkommen durch
mein Gewerbe tatsächlich steigt; (wenn mein
Gewerbe aber Gewinn abwirft, kann ich damit
rechnen, dass je nach persönl. Steuersatz
25-40% des Gewinns futsch gehen?)
Sozialversicherung läuft ja weiterhin über
Arbeitgeber meines bisherigen Jobs und ich
muss mich vorerst nicht zusätzlich
irgendwie in dieser Richtung kümmern und
nicht die berühmten 270 Euro im Monat
abdrücken.
Mitgliedschaftsbeiträge bei IHK u.
Handwerkskammer fallen auch erst bei
bestimmter Gewinnhöhe an (IHK bis ca. 5200
Euro Jahresgewinn beitragsfrei).
Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, dass mir mein Gewerbe im oben geschilderten Fall keine Kosten bereitet?
Nun bin ich natürlich auf die Eure Erfahrung und Hilfsbereitschaft angewiesen.
Euro für die Gewerbeanmeldung (u. natrülich den Zeitaufwand f.
Formulare usw.) keine Kosten. Denn …
Sofern man alle Fristen brav einhält und einem kein Amt irgendwelche Gelder aufbrummt, weil man nicht rechtzeitig Formular Nr. 745601256034257 in 17-facher Ausführung an 4 verschiedene Ämter …
Umsatzsteuer muß man nur erklären (Frist!) und abführen (auch Frist!), bezahlen tut sie der Kunde! Es gibt aber natürlich auch die Kleinunternehmerregelung, die dir vermutlich vorschwebt (ob das anfangs die richtige Wahl ist, sollte man mit einem Steuerberater - Kosten! - besprechen).
Danke für Tipps zum Nebengewerbe
Danke René für die Tipps zur Fristeinhaltung u. zur Umsatzsteuer.
Zur Umsatzsteuererklärung habe ich erfahren, dass sie für das Vorjahr spätestens bis zum 31. Mai gemacht sein muss und man die Steuer UNAUFGEFORDERT zu überweisen hat.
Ob man besser mit oder ohne Umsatzsteuerbefreiung anfängt ist wohl in der Tat ne Frage, die sich jeder ganz individuell beantworten muss. Blick da noch nicht so ganz durch und muss mich für meine Situation nochmal schlau machen.
Das kann man so nicht sagen-das wichtigste Entescheidungskriterium pro oder contra KU ist die Kundenstruktur.
Wenn man jedoch einfach mal kucken will ob man das Gewerbe überhaupt betreiben mag, und das ohne Aufwand tun will, sollte man nicht auf die KU-Regel verzichten, da man ansonsten mtl USt-VA abgeben muss.
Du hast mit deinen eigenen Ausführungen schon Recht. Lediglich würden, bei keinem Gewinn, nur die Gewerbeanmeldung aufschlagen und natürlich der Papierkram.
Ich denke ja mal das Du nicht von vorn herein, auf Dauer, ausschließt keinen Gewinn zu machen, sonst brauchst Du ja auch kein Nebengewerbe. Du brauchst dabei ja eigentlich nur Deine eigenen Antworten beachten, falls mal der große Geldsegen durch das Geschäft kommt.