Nebengewerbe für Beamer-Verleih?

Hallo,

ich hatte darüber nachgedacht Beamer, Leinwände und Zubehör zu verleihen. Der Gewinn würde im Monat sicherlich unter 400€ liegen. Da bei dem ganzen aber ein Gewinn erzielt wird, habe ich mittlerweile gelesen das man ein Gewerbe anmelden muss. Dazu hätte ich jetzt ein paar fragen:

  1. Ist es wirklich am sinnvollsten ein Nebengewerbe anzumelden?

  2. Welche kosten kommen bei einer Gewerbeanmeldung auf mich zu?

  3. Wie läuft das mit den Steuern? (Bin bei dem Thema im Internet noch nicht so ganz schlau geworden)

  4. Welche wichtigen Dinge sind sonst zu beachten?

Vielen Dank schon einmal im voraus =)
Gruß Christian

Bitte mal ins aktuelle Brett oder Archiv schauen
Hi !

Solche allgemeinen Fragen, wie sie hier gestellt wurden, werden etwa alle 2 Tage beantwortet. Die Antworten dürften sich daher hier ziemlich leicht finden lassen.

  1. Ist es wirklich am sinnvollsten ein Nebengewerbe anzumelden?

Das Gewerberecht kennt KEIN „Nebengewerbe“. Entweder die Tätigkeit ist als Gewerbe anzumelden oder nicht. Punkt.

  1. Welche kosten kommen bei einer Gewerbeanmeldung auf mich zu?

zwischen 20 und 50 Euro, je nach Gemeinde

  1. Wie läuft das mit den Steuern? (Bin bei dem Thema im
    Internet noch nicht so ganz schlau geworden)

Dazu gibt es hier ein eigenes Brett („Steuern“). In diesem sind auch in den FAQ bereit viele allgemeine Fragen beantwortet.

  1. Welche wichtigen Dinge sind sonst zu beachten?
  • Betriebsversicherungen,
  • Kranken- und Rentenversicherungen,
  • Zugehörigkeit zur IHK,
  • Kundenakquise,
  • Telefon- und Internetflat,
  • Werbung, Werbemittel, Werbekonzept,
  • Kunden-/Bedarfsanalyse,
  • Ermittlung der am Markt durchsetzbaren Preise inkl. Klärung, ob diese Preise ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern,
  • Ermittlung Kapitalbedarf zur Anschaffung der zu vermietenden Gegenstände,
  • Ausarbeitung der Miet-/Pachtverträge inkl. Formulierungen, wer bei Beschädigung haftet
  • woher kommen die zu vermietenden Gegenstände, wer kann diese reparieren

Vielen Dank für die Antwort.

  1. Ist es wirklich am sinnvollsten ein Nebengewerbe anzumelden?

Das Gewerberecht kennt KEIN „Nebengewerbe“. Entweder die
Tätigkeit ist als Gewerbe anzumelden oder nicht. Punkt.

Habe das mit dem Nebengewerbe im Internet gefunden, dort wird es auch als Synonym für Kleingewerbe benutzt. Die Frage wäre also ob das Kleingewerbe das richtige wäre?!

  1. Wie läuft das mit den Steuern? (Bin bei dem Thema im
    Internet noch nicht so ganz schlau geworden)

Dazu gibt es hier ein eigenes Brett („Steuern“). In diesem
sind auch in den FAQ bereit viele allgemeine Fragen
beantwortet.

Leider ist das Brett „Steuern“ aber zu allgemein und nicht auf Gewerbe bezogen. Es wäre sehr hilfreich wenn du mir schreiben könntest, zu welchen Steuerzahlungen ich verpflichtet wäre.

  1. Welche wichtigen Dinge sind sonst zu beachten?
  • Betriebsversicherungen,
  • Kranken- und Rentenversicherungen,

Zu diesem Thema habe ich gelesen, dass wenn man unter einem Jahresumsatz von 17.500€ bleibt, man weiterhin z.b. Familienversichert ist.

  • Zugehörigkeit zur IHK,

Bei diesem Thema versteh ich bis jetzt noch am wenigsten. Ist man auf jeden Fall verpflichet bei der IHK Beiträge zu zahlen oder ist dies auch von der Art des Gewerbes abhängig?

Oha…

da wirft aber jemand so ziemlich alles durcheinander…

Die 17.500 € sind die Grenze für die Kleinunternehmerregelung und in keinem Fall für die Familienversicherung. Diese endet bei einem Monatlichen Gewinn von 360 €!

Da es hier anscheinend seeehr viele Unklarheiten gibt, würde ich den Gang zu einem Existenzgründungsberater bzw. der IHK empfehlen. Dort kannst du dir detaillierte Infos einholen was deine Fragen betrifft.

Zu Welchen Steuerzahlungen du verpflichtest bist sollte klar sein… Einkommenssteuer, evtl. Gewerbesteuer, je nach Umsatz auch die Umsatzsteuer. Und IHK Beiträge musst du in jedem Fall zahlen. Zumindest bei diesem Gewerbe. Um Kammerbeiträge kommt man eigentlich nie rum, entweder IHK oder HWK. Hier gibt es jedoch Freibeträge, da solltest du dich bei der zuständigen Kammer informieren.

Grüße

Lars

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Bitte mal ins aktuelle Brett schauen !!!
Hi !

Ich hatte dich gebeten, dir mal die Artikel hier im Brett anzuschauen. Hättest du dieses getan, wäre dir sicherlich auch dieser Artikel

/t/kann-ich-ein-kleingewerbe-hauptberuflich-betreibe…

unter die Augen gekommen. Ich finde es relativ dreist, dass die Hilfe zur Selbsthilfe, die dir hier angeboten wurde, von dir nicht einmal ansatzweise als eine solche erkannt wird.

Konkrete Nachfragen/Hinweise mit einem allgemein „trifft auf mich nicht zu“ abzubügeln, ohne weiter zu sagen, wieso es nicht zutrifft, und trotzdem weiterhin Antworten einzufordern, setzt voraus, dass hier alle potentiellen Antworter einer gut funktionierende Glaskugel besitzen.

BARUL76

Hallo!

Die Frage wäre
also ob das Kleingewerbe das richtige wäre?!

Wie schon gesagt: Es gibt keine unterschiedlichen Anmeldungen für Groß- Klein- Neben- oder Sonstwasgewerbe. Gewerbeanmeldung ist Gewerbeanmeldung.

Der Status als Kleingewerbe (Handelsgesetzbuch) und/oder Kleinunternehmer (Umsatzsteuergestz) ergibt sich dann aus dem, was Du machst.

Wie auch schon gesagt: Du findest das zuhauf im Archiv.

Leider ist das Brett „Steuern“ aber zu allgemein und nicht auf
Gewerbe bezogen.

Probieren geht über Studieren. Etwas schlimmers als keine Antwort zu bekommen wird dir dort nicht passieren.

Gruß,
Max

Ich habe sehr wohl das Forum nach „passenden“ Themen durchsucht und ich wäre sicher nicht so dreist einfach zu sagen das trifft nicht zu.
Deinen Artikel habe ich schlicht und einfach übersehen. Daher vielen Dank das du den Link geschrieben hast.

Vielen Dank für die Antwort.

Bezüglich IHK Beiträge.
Kannst du mir sagen wie hoch die Beiträge bei der IHK bzw. HWK sind?
Und wie läuft das mit der IHK, melden die sich von selbst nach der Gewerbeanmeldung oder muss man sich selbst darum kümmern?