Nebengewerbe gründen

Guten Tag,

ich möchte gerne nebenbei Homepages erstellen und verkaufen. Dies ist aber nichts großes und werde da auch nicht die großen Umsätze erwarten. Jetzt ist die Frage ob ich wenn ich ein Kleingewerbe anmelde auch eine Buchführung machen muss oder ob das nur in Frage kommt, wenn ich einen bestimmten Umsatz erreiche.

Ich danke euch schon jetzt für die Antworten.

Du muss auf jeden Fall eine Einnahme-Überschussrechnung machen.Denn irgendwie musst du mit dem Fiskus abrechnen!
Hier steht alles erklärt

http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorb…

Eine passende Software findest du hier.
http://www.easyct.de/news.php

Hallo,
eine gewisse Buchhaltung solltest du schon haben, schon wegen dir.
Du kannst das Nebengewerbe auch erst anmelden, sobald du das erste verkauft hast. Ist legal, solange du es nur als NEBENgewerbe machst. Wie du schon richtig bemerkt hast, ist die Buchführung Pflicht ab einem bestimmten jahresumsatz, leider kann ich dir aber den Stand nicht nennen. ich weiß ihn nicht. Solange dein Umsatz nicht zu groß ist, muß du auch keine Steuervorrauszahlung machen.
viel Erfolg.

Sorry !!! Aber nicht meine Baustelle ,…kann leider nichts zu sagen oder helfen !!! MFG:S.M. ]:smile: