ich habe vor, ein Nebengewerbe zu betreiben. Dass ich den Chef dabei um Erlaubnis bitten muss, ist mir klar, aber wie viel Informationen muss ich preis geben?
Reicht seine mündliche Zusage? - Theoretisch könnte er mich damit in die Pfanne hauen, dem Motto nach „Sie haben mir nie etwas von Ihrem Nebengewerbe erzählt!“, und mich fristlos kündigen. Oder ist eine schriftliche Zusage selbstverständlich?
Was muss ich meinem Chef alles erzählen? - Klar, es müssen Informationen enthalten sein, die eine Konkurrenzsituation ausschließen. Muss ich denn auch meine erhoffte oder durchschnittliche Auftragslage ihm mitteilen?
Was ist, wenn mein Nebengewerbe langsam aber stetig immer größere Ausmaße annähme - muss ich meinen Chef auch noch nach seiner ersten Genehmigung über den aktuellen Stand meines Nebengewerbes informieren, also in unregelmäßigen Zeitabständen?
Soviel noch: Der Betrieb, in dem ich arbeite ist in der IT-Branche tätig. Ich selbst möchte ein kleines Nebengewerbe starten, das nicht erfolgsgerichtet sein soll. Ich möchte lediglich Leuten, denen ich in meiner Freizeit Webauftritte erstelle, eine korrekte Rechnung mit MwST. usw. schreiben können.
ich habe vor, ein Nebengewerbe zu betreiben. Dass ich den Chef
dabei um Erlaubnis bitten muss, ist mir klar,
Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts über Nebentätigkeiten vereinbart ist, dann sieht es IMHO so aus:
Der Chef sollte informiert werden, daß du eine Nebentätigkeit aufnehmen wirst. Eine Erlaubnis dazu kann und darf er dir nicht geben. Es ist deine Freizeit, über die er so nicht verfügen kann.
Schau in deinen Vertrag, da stehen die wichtigsten Dinge drin. Ansonsten gibt es keinen Grund, den Chef über die Internas deines Unternehmens zu informieren.
Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts über Nebentätigkeiten
vereinbart ist, dann sieht es IMHO so aus:
Der Chef sollte informiert werden, daß du eine Nebentätigkeit
aufnehmen wirst. Eine Erlaubnis dazu kann und darf er dir
nicht geben. Es ist deine Freizeit, über die er so nicht
verfügen kann.
Ja, aber die Nebentätigkeit darf nicht so intensiv sein, daß die Hauptätigkeit darunter leidet, weil die Freizeit ja auch zur Erholung sein soll.
Ja, aber die Nebentätigkeit darf nicht so intensiv sein, daß
die Hauptätigkeit darunter leidet, weil die Freizeit ja auch
zur Erholung sein soll.
Natürlich. Steht alles im Link drin. Ist man im Nebenberuf nicht selbständig, dann gilt sogar das Arbeitszeitgesetz:
aus: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… Die Arbeitszeit von Haupt- und Nebenjob übersteigt zusammengerechnet die nach § 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) zulässige werktägliche Höchstgrenze von 8 Stunden bzw. von maximal 10 Stunden bei entsprechendem Zeitausgleich.
Inwieweit das kontrollierbar ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.