Nebengewerbe - Kleinstgewerbe

Hallo,

ich habe ein Paar spezielle Fragen bezüglich einer Gewerbeanmeldung.

Ich möchte mich gerne als Webdesigner und Programmierer so selbständig machen, dass ich - um es einfach zu sagen - nur Rechnungen schreiben kann.
Ich habe schon mehrere Agenturen, die mich haben wollen, nur leider wollen die Rechnungen (da die anderen Grafiker, Designer und Programmierer es auch so machen!) sehen.

Meine erste Frage: Ist man als Webdesigner (um es grob zu sagen) Freiberufler oder nicht?

Ich habe nur vor, im Monat 400€ zu verdienen - im Jahr also 4.800,-
Dadurch muss ich keine Gebühr an die IHK zahlen (erst bei über 5.200,-)
Außerdem falle ich unter die 17.500,- Reglung, werde aber trotzdem VoSt und MwSt (USt) beziehen und abrechnen.

Da ich noch zur Schule gehe, bekommen meine Eltern Kindergeld. So wie ich das Verstanden habe, haben meine Eltern auch weiterhin darauf Anspruch, wenn ich nicht mehr als brutto 7.680,- € im Jahr an Einkünften habe (http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/kigel…).

Bekommen meine Eltern also auch weiterhin Geld, wenn ich unter der Grenze bin, auch wenn ich selbständig bin?

Ich fasse mal zusammen:

  • Ich gehe noch zur Schule

  • Ich möchte als „Webdesigner“ Rechnungen schreiben können incl. MwSt.

  • Ich möchte pro Monat nicht mehr als 400€ dazuverdienen, im Jahr nicht mehr als 4.800€ - ich werde nur darunter liegen, da ich auch Ausgaben habe!

  • Ich würde keine IHK-Gebühr zahlen!

Nun meine wichtigste Frage:
Muss ich an die Krankenkasse, Rentenversicherung, oder sonstige sozialen Institutionen etwas abführen, obwohl ich unter 400€ verdienen werde? Wenn es eine Verdienstgrenze gibt, wo liegt diese in Hessen?

Vielen Dank schon mal und Grüße

Ich möchte mich gerne als Webdesigner und Programmierer so
selbständig machen, dass ich - um es einfach zu sagen - nur
Rechnungen schreiben kann.
Ich habe schon mehrere Agenturen, die mich haben wollen, nur
leider wollen die Rechnungen (da die anderen Grafiker,
Designer und Programmierer es auch so machen!) sehen.

Was heiß leider? Nur so läuft es ordentlich.

Meine erste Frage: Ist man als Webdesigner (um es grob zu
sagen) Freiberufler oder nicht?

nein. Gewerbe.
Info: http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php

Ich habe nur vor, im Monat 400€ zu
verdienen - im Jahr also 4.800,-
Dadurch muss ich keine Gebühr an die IHK zahlen (erst bei über
5.200,-)

stimmt.

Außerdem falle ich unter die 17.500,- Reglung, werde aber
trotzdem VoSt und MwSt (USt) beziehen und abrechnen.

Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung macht in vielen Fällen Sinn.
Argumente: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwer…

Da ich noch zur Schule gehe, bekommen meine Eltern Kindergeld.
So wie ich das Verstanden habe, haben meine Eltern auch
weiterhin darauf Anspruch, wenn ich nicht mehr als
brutto 7.680,- € im Jahr an Einkünften habe

Ja.
Entscheidend sind aber nicht die Einnahmen,
sondern der Gewinn (= Einnahmen - Ausgaben).
Noch’n Link: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Bekommen meine Eltern also auch weiterhin Geld, wenn ich unter
der Grenze bin, auch wenn ich selbständig bin?

Wenn unter der Grenze, - Ja.

Nun meine wichtigste Frage:
Muss ich an die Krankenkasse,

dort gibt es für Leuite mit Gewerbe eine 355€-Grenze (durchschnittlicher Gewinn/Monat) und für SChüler/Studenen eine 20h-Grenze
mehr: http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#studenten

Rentenversicherung,

Nein.

oder sonstige sozialen Institutionen

Nein

Beim BAföG gibt es noch eine Einkunftsgrenze.

Falls Du unter 18 bist, gilt: http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderjährige

Grüße
JK