Hallo Leute, ein angestellter Schreinermeister möchte ein Nebengewerbe anmelden (jedoch keine Schreinerei wg. Eintrag in Handwerksrolle, Kosten…). Der Mann will auch seinem Chef nicht zu sehr in die Quere kommen.
Welche Tätigkeiten darf er ausüben, wenn er folgendes in seiner Gewerbeanmeldung angibt:
Montage von Fertigteilen, Bodenlegen, Hausmeisterservice und Trockenbau?
Hoffe jemand von euch kennt sich mit dem Thema aus!
Hallo,
auch mit diesem Gewerk bist du in der Handwerksrolle, wenn auch in Teil B (Einbau von genormten Baufertigteilen)…
Für genaue Infos steht dir die Handwerkskammer zur Verfügung.
Grüße
Lars