Nebengewerbe ohne hauptberufliche Tätigkeit

Ich war bis 31.12.10 selbständig und bin zur Zeit ohne Einkommen und über meinen Mann familienversichert.
Ich möchte mich in den nächsten Monaten als Kosmetikerin selbständig machen, gehe aber davon aus, dass in der ersten Zeit nur geringe Umsätze erzielt werden. Kann ich anfangs das Gewerbe als Nebengewerbe führen, um familienversichert zu bleiben, auch wenn ich sonst keiner beruflichen Tätigkeit nachgehe? Wie sind die gesetzlichen Regelungen?

Hallo,

>Kann ich anfangs das Gewerbe als Nebengewerbe führen, um familienversichert zu bleiben, auch wenn ich sonst keiner beruflichen Tätigkeit nachgehe?

ja, ist sogar sinnvoll. nur den hinzuverdienst beim arbeitsamt beachten, sofern man arbeitslosengeld bezieht. sonst bei der arge. wenn man keine lohnersatzleistungen bezieht, ist es gar kein problem. ev. mit der krankenversicheurng sprechen und dort das nebengewerbe angeben.

viel erfolg damit
hier ncoh ein ebook für das nebengewerbe:
http://www.gruenderlexikon.de/magazin/e-book-die-10-…