Hallo,
nehmen wir mal an, ein Gewerbe wird nebenberuflich und als Kleingewerbe betrieben.
Die Werkstatt, in der die Tätigkeiten für das Gewerbe stattfinden, befinde sich im Keller des Eigenheims.
Wenn die Werkstatt nun renoviert wird (Farbe, Fußbodenbelag, Dübel, Schrauben, ein Regal):
Was davon kann man als Ausgabe für das Gewerbe ansetzen?
Ich vermute mal:
Nur das Regal und die Dübel/Schrauben, mit denen es an der Wand befestigt wird.(?)
Gruß JoKu