Nebengewerbe - Renovierung der Werkstatt

Hallo,

nehmen wir mal an, ein Gewerbe wird nebenberuflich und als Kleingewerbe betrieben.
Die Werkstatt, in der die Tätigkeiten für das Gewerbe stattfinden, befinde sich im Keller des Eigenheims.

Wenn die Werkstatt nun renoviert wird (Farbe, Fußbodenbelag, Dübel, Schrauben, ein Regal):
Was davon kann man als Ausgabe für das Gewerbe ansetzen?

Ich vermute mal:
Nur das Regal und die Dübel/Schrauben, mit denen es an der Wand befestigt wird.(?)

Gruß JoKu

Ich vermute mal:
Nur das Regal und die Dübel/Schrauben, mit denen es an der
Wand befestigt wird.(?)

Unter der Voraussetzung, dass die Werkstatt ausschlißelich für das Nebengewerbe genutzt wird, würde ich alles als Betriebskosten verbuchen. Wird der Raum auch privat genutzt, würde ich so machen, wie beschrieben.