Nebengewerbe sorgt für Wirbel

Ein Geschäftszweig meines Unternehmens wurde vollständig eingestellt und die Mitarbeiter gekündigt. Ich wurde von Kündigungsmaßnahmen verschont und habe andere Aufgabenfelder innerhalb der Firma übernommen, welche nichts mehr mit meiner zuvor ausgeübten Tätigkeiten zu tun haben. Leider konnte ich in den letzten Monaten meinen Arbeitgeber nicht davon überzeugen, das alte Geschäftsfeld in irgendeiner Form wieder aufzunehmen und weiter zu betreiben. Nach nunmehr einem Jahr konnte ich mich mit meinem AG allerdings darauf einigen den Geschäftszweig privat (Nebengewerbe) wieder aufzunehmen. Hierzu existiert eine schriftliche Genehmigung zur Nebentätigkeit bzw. zur Gründung eines Nebengewerbes. Auch wenn ich diese Nebentätigkeit noch gar nicht ausübe, will man mir diese Genehmigung nach 8 Wochen aus fadenscheinlichen Gründen wegen einer möglichen Konkurrenzsituation wieder entziehen. Die Situation ist allerdings nicht anders oder neu, als das sie es bei der Genehmigung zum Nebengewerbe war, sondern ist identisch mit dem von mir zuvor aufgebauten Geschäftsfeld, von dem man sich wie gesagt vollständig zurückgezogen hat.

Richtig ist allerdings, dass ich Kunden bedienen werde, welche zuvor, aktuell oder rein theoretisch zukünftig oder auch gar nie, Kunden von meinem AG sein könnten.

Man muss sich das in etwa als Beispiel so vorstellen: ich habe früher Kühlschränke verkauft und diese Leitung wurde eingestellt um nur noch Waschmaschinen zu verkaufen. Ich will nun mit zuvor erteilter Genehmigung im Nebengewerbe weiterhin Kühlschränke verkaufen. Sogar mit dem positiven und beabsichtigtem Nebenaspekt, dass mein AG vom Kundenverkehr „meiner Kunden“ profitieren könnte. Der AG hat aber plötzlich bedenken, dass einige Kunden sich zukünftig nur noch Kühlschränke leisten werden und dadurch keine Beträge mehr haben um bei meinem AG Waschmaschinen zu kaufen. Ganz nach dem Motto - wenn man dem Kunden die Möglichkeit entzieht sein Geld für das auszugeben was er will, greift er auf das zurück was es gibt.

In welcher arbeitsrechtlichen Situation befinde ich mich?

Ab zum Anwalt !
Hallo,

grundsätzlich kann eine einmal genehmigte Nebentätigkeit (wobei sich schon mal die Frage der Genehmigungspflichtigkeit stellt) nicht ohne Weiteres vom AG widerrufen werden.

Allerdings kommt es auf sehr viele Einzelfallumstände an, die letztendlich nur durch einen Fachmenschen vor Ort (gewerkschaftlicher Rechtsschutz, Fachanwalt) beurteilt werden können, der alle erforderlichen Unterlagen vorliegen hat.

Erst mal Danke für die Antwort. Ich bin mit meinem AG stehts offen und transparent mit dem Thema umgegangen um jegliche Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden und bin sogar ermutigt worden das ganze anzugehen. Und da ich einige andere mündliche Zusagen und deren Motivation der Einhaltungen meines AG in der Vergangenheit schon kennen gelernt habe, war ich vorsichtig und habe alles schriftlich fixiert, stempeln und unterschreiben lassen.

Weitere Meinungen?

Nachdem du die des qualifiziertesten Schreibers hier bekommen hast, wohl kaum.

Aktueller Stand: von juristischer Seite her ist alles Wasserdicht und ich bin auf der sicheren Seite. Sowohl vom Nebengewerbe her, als auch von möglichem Säbelrasseln von wegen Kündigung. Aber, und dieses aber wird es wohl in jedem Fall geben, könnte das Klima zukünftig erheblich kälter werden.