Nebengewerbe, Steuerrechtliche Fragen

Hallo Experten,

folgendes: wenn man zusätzlich zu seinem Vollzeitjob ein Nebengewerbe anmeldet, muss man dann Umsatzsteuer und Einkommenssteuer zahlen?
Gibt es da wie bei einem Minijob eine 400 Euro Grenze unter der man steuerbefreit ist?
Gibt es diesbezüglich Unterscheidungen zwischen Dienstleistungen und Handel?

vielen Dank und viele Grüße

Moni

Hallo

bei einem Nebenerwerb gilt:
ist der jährliche Umsatz unter 17.500 € kann man auf die Umsatzsteuer verzichten, d.h. man selbst kann die für seine Ausgaben nicht geltend machen und Rechnungen dürfen nicht mit Mehrwertsteuer berechnet werden.

Nach Abzug seiner Kosten, die für das Gewerbe anfallen (z.B. Telefon, Büromaterial, Porto etc.) wird der Gewinn zum Gehalt aus nichtselbständiger Tätigkeit addiert und auf das Ganze Steuern gezahlt, wobei die gezahlten Lohn-und Kirchensteuern in Abzug gebracht werden.

Gruß

Grundsätzlich sind alle Unternehmer einkommensteuer-, umsatzsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.

Bei der Einkommensteuer gibt es einen Grundfreibeitrag, bis zu dem keine Einkommensteuer auf die Einkünfte anfällt.

Bei der Umsatzsteuer gibt es eine Ausnahme für Kleinunternehmer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. http://www.iyotta.de/index.php/kleinunternehmer/klei…

Bei der Gewerbesteuer gibt es ebenfalls einen Freibetrag, bis zu dem keine Gewerbesteuer zu zahlen ist.

Dienstleistungen und Handel werden da völlig gleich behandelt. Besteuerungsgrundlage bei der Einkommensteuer ist der Gewinn und bei der Umsatzsteuer die steuerpflichtigen Umsätze

Servus,

das verlinkte Artikelchen zu 19 I UStG ist insgesamt schön - eine Korrektur sei erlaubt: Es kommt überhaupt nicht darauf an, was im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angekreuzt wird.

Die Option zur Regelbesteuerung ist möglich, solange die USt-Festsetzung für das jeweilige Jahr (in der Regel deren Anmeldung bzw. Erklärung) noch nicht bestandskräftig ist. Das ist viel, viel später als die Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.

Ein Hinweis darauf, wie das mit der Option zur Regelbesteuerung funktioniert (Bindung für fünf Jahre) wär noch ein „nice to have“.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Gehalt = Einnahmen.
Einkünfte aus N-Tätigkeit = Einnahmen minus Werbungskosten.

Und die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen gehn auch noch ab.

Das ist wichtig, weil sonst bei der Verwendung des BMF-„Abgabenrechners“ immer astronomisch hohe Beträge rauskommen.

Schöne Grüße

MM