Nebengewerbe trotz Arbeitslosigkeit ?

Hallo

Ich bin ZZ Arbeitslos und möchte (muß) ein Nebengewerbe anmelden, geht das überhaupt ? Dieses Nebengewerbe ist eine Art der Internetdienstleistung die aber bisher noch kein Geld gebracht hat. Es besteht aber Hoffnung :wink:. Wenn ich dieses nun anmelde bekomme ich dann das Geld vom A-Amt weiter oder wird mit dieses oder evt ein Teil gestrichen ? Zum A-Amt bin ich noch nicht gegangen weil ich denke das diese dann sehr begeistert sind und mir sofort die ICH-AG vorschlagen werden. Dieses will ich aber auf keinen Fall da ich hoffe in einiger Zeit wieder meinen richtigen Beruf ausüben zu können. Dieses Internet geschäft wollte ich dann auch nur nebenbei betreiben wenn es läuft oder eben damit wieder aufhören.
Was kommt sonst noch auf mich zu ?
DANKE

Hallo, gsxrracer,

Ich bin ZZ Arbeitslos und möchte (muß) ein Nebengewerbe
anmelden, geht das überhaupt ?

Ja, du kannst als Arbeitsloser durchaus nebenberuflich selbstständig sein. Voraussetzung die Arbeitszeit bleibt unter 15 Wochenstunden und du rechnest deine Einkünfte Monat für Monat gegenüber dem AA ab. Dabei gelten im Prinzip die Vorschriften der Einnahme-Überschussrechnung, wie du sie auch für die Steuer machen musst.

Unterschied: Erforderliche Investitionen kannst du sofort in voller Höhe abschreiben. Das gilt auch für Privatgegenstände, die du für deinen Betrieb nutzt. Außerdem darfst du die erwarteten Steuern abziehen (in der Regel werden 10 Prozent akzeptiert, bei glaubwürdigem Nachweis eines höheren Steuersatzes auch mehr.)

Wenn dann unterm Strich ein Minus entsteht, kannst du das vor dir herschieben. Wenn du Gewinn erwirtschaftest, darfst du 20 Prozent deines Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch 165 Euro pro Monat für dich behalten. Der Rest wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Alternativ kannst du auch „Selbstständig auf Zeit“ sein, d.h. dich vorübergehend aus der Arbetislosigkeit abmelden und nach Erledigung eines Projekts wieder alo melden.

Details zu diesen Szenarien und vielen anderen Fragen der „Gründung aus der Arbeitslosigkeit“ findest du in den Kapiteln „Selbstständiges Nebeneinkommen“ sowie „Arbeitsloser ‚Unternehmer auf Zeit‘“ von gruenderoffensive.de
http://www.akademie.de/?begriff=9749

Hoffentlich hilft das schon fürs Erste!?

Viel Erfolg
Robert

Moin gsxrracer :smile:

Du solltest aber schon das Arbeitsamt informieren, wenn Du einen Gerwerbeschein beantragst, nämlich darüber, in welchem Umfang Du das planst. Mir wurde im Februar diesen Jahres das Arbeitslosengeld kommentarlos gestrichen, weil ich einen Gewerbeschein zu früh beantragt hatte. Begründung: Nun sei ich ja nicht mehr arbeitslos… Das Arbeitsamt wird scheinbar auch über die Beantragung eines Gewerbes unterrichtet. Und es ist sehr aktig, dann wieder an den Status „arbeitslos“ zu gelangen…

Gruß und viel Glück

Heidrun