Nebengewerbe:über 500 Euro Gewinn=weniger ALG1?

2 verschiedene Paar Schuhe
Hi!

Nun wird sie arbeitslos und bekommt somit 0,6*X Euro Arbeitslosengeld.

Nicht ganz. Zur Alg-Berechnung siehe /t/alg-i-berechnung/5038956/4

Solange Y kleiner als 0,6*X ist, wird das ALG I nicht gekürzt.
Richtig?

Nein, Du schmeißt hier zwei verschiedene Sachen durcheinander:

  1. Solange das monatliche Nebeneinkommen, das während des Alg-Bezugs erzielt wird, ≤ Y ist, wird nichts vom Alg (also vom tatsächlichen monatlichen Auszahlungsbetrag) abgezogen.

ABER:
2. Nur solange Y in der Regel kleiner als das Alg (Auszahlungsbetrag) ist, besteht überhaupt noch ein Anspruch auf Alg bzw. gilt man noch als arbeitslos im Sinne des Gesetzes!

Gruß
Jadzia

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