ich überlege ob ich mir neben meinem Angestellten da sein, ein Nebengewerbe eröffne. Jetzt stellte sich mir folgende Frage: Angenommen ich habe nun ein kleines Nebengewerbe und nun werde ich aus betrieblichen Gründen aus meinem Hauptberuf entlassen, steht mir dann auch Arbeitslosengeld zu oder nicht (aufgrund meines Nebengewerbes).
Aktuell ja.
du darft nur nicht über 15h die Woche arbeiten und nicht mehr als (ich denke) 160€ verdienen.
das Ganze muss durch einen Steuerberater am ende des Jahres bestätigt werden.
Aus meiner Sicht. Und das ist nur meine Meinung. Kann man eventuell die Kosten der Firma ein wenig in die Höhe treiben und so den Gewinn schmälern. Es wäre natürlich verdächtig wenn du vor der Alosigkeit 5000€ im Monat nur im Geschäft verdientest und wärend dieser plöotzlich nur noch 128,64…
>Sonderfälle beim Nebeneinkommen
Besonderheiten hinsichtlich des anrechnungsfreien Entgelts gelten dann, wenn Sie während der letzten 18 Monate vor der Anspruchsentstehung neben einem Versicherungspflichtverhältnis
eine geringfügige Beschäftigung oder
eine selbständige Tätigkeit oder eine Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger im Umfang von wöchentlich weniger als 15 Stunden mindestens 12 Monate ausgeübt haben.
In diesem Fall bleibt Nebeneinkommen bis zur Höhe des während der letzten 12 Monate in dieser Tätigkeit erzielten durchschnittlichen Entgelts anrechnungsfrei, es sei denn, der mtl. Mindestfreibetrag von 165 € wäre höher.