Nebengewerbe und dann arbeitslos

Hi,

Danke für die Aufklärung,
nun, wie schon irgendwo hier beschrieben, ist das erwirtschaftete Nebeneinkommen von unregelmäßiger Art.
Heißt das das ich sozusagen dazu gezwungen wäre, evtl einen geldeinbringenden auftrag auf evtl den nächsten monat verschieben zu müssen (sprich drauf zu verzichten, da ich die Grenze von 165 tEuro schon erreicht habe?, dann sucht sich mein ein Problem habender Kunde doch jemand anders, wo er danach wohl auch weiterhin hingehen wird, braucht er Hilfe oder so.) Muß man dann monatlich der AA Bescheid geben wieviel man gemacht hat im letzten Monat?

Oder soll ich lieber folgendes Fazit draus ziehen als Arbeitsloser jegliche Gelegenheit von „legaler“ Nebenbeschäftigung auszuschlagen?

Deutschland, Deutschland, wo gehst Du hin und was machst Du mit Deinen Leuten!

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Hi,

die Nebeneinkünfte müssen von Kleingewerbetreibenden nicht monatlich gemeldet werden. Hier zählt das Jahresergebnis. Andere Unterlagen sind von mir in der gleichen Situation niemals verlangt worden.
Und vergiss nicht: Umsatz abzüglich Kosten sind der ggf. anzurechnende Betrag.

Werner

Danke für die Info, ist ja schon mal was um dran zu arbeiten. hab aber das nebengewerbe erst seit anfang des jahres, also liegt ein einkommensteuerbescheid noch nicht vor.

khosana

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