Nebengewerbe und dann arbeitslos

Hallo

Mich würde mal interessieren was passiert, wenn man bereits ein Nebengewerbe angemeldet hat (seit 3/4 Jahr) und dann arbeitslos wird.

Beeinträchtigt das Nebengewerbe (KLEINSTGEWERBE mit sehr wenig Umsatz) dann den Anspruch auf das Arbeitlosengeld? Und wenn, dann in wiefern bzw in welcher Höhe?
Was muß man sonst dabei beachten?

Danke schon mal für Aufklärung und evtl Ratschläge.

khosana

Hallo

moin,

Mich würde mal interessieren was passiert, wenn man bereits
ein Nebengewerbe angemeldet hat (seit 3/4 Jahr) und dann
arbeitslos wird.

Beeinträchtigt das Nebengewerbe (KLEINSTGEWERBE mit sehr wenig
Umsatz) dann den Anspruch auf das Arbeitlosengeld? Und wenn,
dann in wiefern bzw in welcher Höhe?
Was muß man sonst dabei beachten?

Du must nur darauf achten, nicht mehr als (offiziell) 15 Stunden/Woche zu arbeiten. Auf dem Amt würde ich an Deiner Stelle aber max 10 Std angeben, ansonsten kann es Dir passieren, daß es heißt:
ätsch-bätsch-angeschissen, Sie brauchen ja auch Zeit zur Vorbereitung, bzw. zur Büroarbeit…

Und von Deinen Einnahmen darft Du nur soundsoviel behalten. Das Amt spricht von Einnahmen, meint aber glücklicherweise nur Deinen Gewinn. Und davor kommen noch Werbungskosten. Auf Dauer ist das aber keine Perspekzive, da Du keine Rücklagen anlegen kannst.

Das ganze Konstrukt heißt dann: geringfügig selbständig. Und ist KEINE Ich-AG!

mfG GÖTZ

Vielen Dank für die Anleitung zum Sozialbetrug
Als Netto-Beitragszahler in die Sozialversicherung stehe ich da unheimlich drauf, dass Du hier Anleitungen gibts, wie die Allgemeinheit beschissen wird…

Du must nur darauf achten, nicht mehr als (offiziell) 15
Stunden/Woche zu arbeiten. Auf dem Amt würde ich an Deiner
Stelle aber max 10 Std angeben, ansonsten kann es Dir
passieren, daß es heißt:
ätsch-bätsch-angeschissen
, Sie brauchen ja auch Zeit zur
Vorbereitung, bzw. zur Büroarbeit…

Hallo,

ich glaube, diese Anleitung dient eher dazu, dass der Arbeitslose nicht beschissen wird. Er wird mit keinem Wort dazu angeleitet, dass er weniger Gewinne angeben soll, als er wirklich hat.

Hier geht es doch nur darum, dass der Arbeitslose nicht aus Versehen zu viele Arbeitsstunden angibt, da es sonst möglicherweise heißt, er stünde ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (stimmt doch, oder?), und er könne deshalb die freie Stelle (, die es für ihn ja wahrscheinlich gar nicht gibt,) nicht antreten.

Viele Grüße Thea

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Auch Moin, wenn auch am Abend.
Vielen Dank für die Information.
Nun, im Moment arbeite ich vielleicht den ganzen Monat über die von Dir angegebenen Stunden, wenn überhaupt. Habe nur ein Nebengewerbe angemeldet, damit ich keine Schwierigkeiten als sogenannter „Schwarzarbeiter“ bekomme, wenn ich für das Reparieren, Upgraden oder Installieren von PCs in der weiteren Nachbarschaft ein Entgelt verlange/bekomme.
Zum Glück bin ich noch nicht arbeitslos, aber einige Faktoren deuten darauf hin, es womöglich werden zu können, wenn sich die Auftraglage für die Firma, für die ich arbeite, nicht verbessert.
Hoffe aber auf ein Wunder, weiterhin fest angestellt bleiben zu können.

khosana

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Halloooooo Steve Jobs.

Fühle mich von Dir persönlich sehr angegriffen, wenn Du mir wegen einer durchaus berechtigten Frage gleich einen vorsätzlichen Sozialbetrug anstricken willst.
Meine Frage resultierte (kannst auch in meiner Antwort an Götz lesen) aus einer bstimmten Situation.
Warum wohl, denkst Du, habe ich ein Nebengewerbe angemeldet? Um Netto-Beitragszahler wie Dich (und mich, der momentan ja auch nichts anderes ist als ein Beitragszahler) vorsätzlich zu betrügen? Oder habe ich es vielleicht gemacht, um mein ohnehin karges Nettogehalt etwas aufbessern zu können.
Scheint mir so, als gönnest Du niemandem was (außer Dir natürlich). Wenn ich Deinen Beitrag so lese, kommt es mir so vor, als dürfte ich Deiner Meinung nach am besten gar kein Einkommen haben. Sprich im Falle des Falles, daß ich arbeitslos werden würde, sollte ich auch gleichzeitig auf die geringe Nebeneinnahme verzichten, auf die ich wohl als Arbeitsloser dann erst recht angewiesen wäre. Nach dem Motto: Alles oder Nichts. Danke!!!
Mal sehen was Du machen willst wenn Du mal auf die Fresse fällst, was ich Dir trotz deines oberschlauen überaus sozialem Kommentar nicht wünschen möchte.
Sitzt vielleicht mit dem A… in der Butter (noch)aber paß auf, daß die Butter nicht schmilzt und Du vom Teller rutscht.
Soviel dazu.

khosana

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Hallo,

Das ist mir neu und es interessiert mich brennend…

Und von Deinen Einnahmen darft Du nur soundsoviel behalten.

Seit wann denn das? Nach meinem Kenntnisstand wird dort, wo aus eigener Arbeit entsprechende Mittel erwirtschaftet werden, einfach die staatliche Unterstützung entsprechend angepasst.

Welches Gesetz ist denn bitte die Grundlage für Deine Aussage? Und was passiert mit dem Geld, welches man angeblich nicht behalten darf? Wer überweißt es wohin??

Ich bin gespannt…

Greetz, Bommel

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Hallo,

Das ist mir neu und es interessiert mich brennend…

Und von Deinen Einnahmen darft Du nur soundsoviel behalten.

guckst Du hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/…

Seit wann denn das? Nach meinem Kenntnisstand wird dort, wo
aus eigener Arbeit entsprechende Mittel erwirtschaftet werden,
einfach die staatliche Unterstützung entsprechend angepasst.

siehe oben.

Welches Gesetz ist denn bitte die Grundlage für Deine Aussage?

§30 SGB II

Und was passiert mit dem Geld, welches man angeblich nicht

behalten darf? Wer überweißt es wohin??

Das wird nicht überwiesen, sondern von den 345,- Euro abgezogen.
Mann, ist das so schwer zu verstehen?

Ich bin gespannt…

Greetz, Bommel

mfG Götz

Als Netto-Beitragszahler in die Sozialversicherung stehe ich
da unheimlich drauf, dass Du hier Anleitungen gibts, wie die
Allgemeinheit beschissen wird…

Wenn das ungesetzlich wäre, mag man es so, wie Du es bezeichnet hast nennen.

Aber geringfügig selbständig sein ist nun mal erlaubt, und dann muß man sich nicht von solchen 150%-igen privaten „Sozialbetrugshütern“
dumm anlabern lassen, finde ich.
Meistens sind Leute, die so daherreden diejenigen, die einen nach erfolgter Handwerksarbeit beim Bezahlen dann fragen:
„Geht´s nicht auch ohne Rechnung?“

Und dadurch, mein Lieber Steve Jobs, dadurch entsteht der richtige Schaden.

@Götz
Danke für Dein Verstänsnis, denn Du denkst real im Gegensatz zu anderen wie zB Steve Jobs.
Wenn ich diesen „überaus sozialen“ Staat besch… wollte, dann hätt ich kein nebengewerbe angemeldet. Was ich zB als überaus sozial bezeichne ist, daß meine Frau die bis vor 2 1/2 jahren noch nen Tausender netto mit nach Hause brachte, nach Auslauf ihrer Leistungen von Arbeitslosengeld nicht einen Cent mehr erhält, da ihr das AG2 nicht bewilligt wurde (schon 3/4 Jahr bevor die Hartz-regelung in Kraft trat) da ich angeblich zuviel verdiene, auch wenns hinten und vorne nicht reicht und ich deshalb meine freizeit opfere, etwas dazu zu verdienen. zB würden wir auch gern mal in urlaub fahren oder so, frag mich bloß nicht wovon, wenn nur die miete für unser 48 m² 2-Zimmer-Loch (inklusive Strom) in München fast 48 % meines Netto auffressen. Und glaubt mal nicht daß es sich hierbei um eine Luxuswohnung handelt.

Und, Götz, Du hast es richtig erkannt und sehr recht. Zumeist sind die mit der dicksten Knete jedesmal draufaus, ich solle es doch ohne Rechnung (sprich ohne MWSt) billiger machen. So sieht die Realität aus.

Wer wohl wen bescheissen will? Und sollten die dann irgendeinen Fehler nach getaner Arbeit finden (auch wenn’s nicht mein Verschulden war), dann würden sie mich am liebsten noch vor den Kadi wegen Schwarzarbeit ziehen um Ihre Kohle zurückerstattet zu bekommen.
Aber den Gefallen tu ich denen nicht, ich muß auch für jeden Furz 'ne Steuer abdrücken. Kann mir nicht leisten unsere gesamte geringe Existenz aufs Spiel zu setzen.

Nun würde mich aber noch interessieren, was für Angaben ich den machen könnte, wenn ich im einen Monat mal 100€ mache und dann wieder nen ganzen Monat gar nichts, dann mal wieder nen 50 er und so weiter. Es handelt sich ja nicht um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen. Mal Wenig, mal Nichts.

Irgendeinen Rat dazu?
Danke schon mal

khosana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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moin khosana,

Und, Götz, Du hast es richtig erkannt und sehr recht. Zumeist
sind die mit der dicksten Knete jedesmal draufaus, ich solle
es doch ohne Rechnung (sprich ohne MWSt) billiger machen. So
sieht die Realität aus.

Ganz genauso ist es. Erst schimpfen sie über diese „üblen asozialen Abzocker, die auf meine Kosten in Saus und Braus leben“, dann folgt meist eine kleine Kunstpause, und dann die uns allerseits bekannte Frage.

Aber den Gefallen tu ich denen nicht, ich muß auch für jeden
Furz 'ne Steuer abdrücken. Kann mir nicht leisten unsere
gesamte geringe Existenz aufs Spiel zu setzen.

Ich seh das auch nicht ein, mich für andere strafbar zu machen, nur weil die ein paar Euro sparen wollen.

Nun würde mich aber noch interessieren, was für Angaben ich
den machen könnte, wenn ich im einen Monat mal 100€ mache und
dann wieder nen ganzen Monat gar nichts, dann mal wieder nen
50 er und so weiter. Es handelt sich ja nicht um regelmäßig
wiederkehrende Einnahmen. Mal Wenig, mal Nichts.

Also ich mache das schon seit vor HartzIV (denn, ihr lieben mitlesenden Klugschnacker: wer sich einen Gewerbeschein holt, ist damit nicht auch schon automatisch Millionär. Und deswegen kann es etwas länger dauern, bis man sich alles Werkzeug und Material ohne Kredit erarbeitet hat.)
Ich habe das mit der AA so geregelt, daß ich alle 3 Monate eine Excel-Tabelle abgebe, in der sämtliche Ein- und Ausgaben gelistet sind. Daraus geht auch klar der Gewinn, so denn einer anfällt, hervor.
Ich könnte das natürlich auch alles belegen, aber das ist denen dann zuviel Arbeit. Das ganze funktioniert, weil ich einen Steuerberater habe, der für mich die Bilanz erstellt. Das gebe ich dann alles Ende des Jahres beim AA ab und gut is.

Geringfügig selbständig zu sein ist oft die letzte Chance, die man hat. Arbeitsvermittlung klappt sowieso nicht, wenn keine Arbeit da ist. Und die Hände in den Schoß legen und nichts tun, ist nicht jedermanns Sache.
Aber in den ganzen Formularen ist Selbständigkeit nicht vorgesehen.
Da gehen die immer von „regelmäßigen Einnahmen“
(Hahaha…, Galgenhumor!)aus.

Hoffe, Dir weitergeholfen zu haben.

mfG Götz

Mich würde mal interessieren was passiert, wenn man bereits
ein Nebengewerbe angemeldet hat (seit 3/4 Jahr) und dann
arbeitslos wird.

Hallo khosana, du meinst jetzt im Hauptjob arbeitslos? Na dann bekommst du erst mal alg I, insofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Beeinträchtigt das Nebengewerbe (KLEINSTGEWERBE mit sehr wenig
Umsatz) dann den Anspruch auf das Arbeitlosengeld?

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR05950099…
(mit dem SGB II hat das bei alg I nichts zu tun)

Was muß man sonst dabei beachten?

Dass man ab 15 h Tätigkeit pro Woche nicht mehr als arbeitslos zählt, aber das weißt du ja schon.

MfG

Hallo,

Und was passiert mit dem Geld, welches man angeblich nicht
behalten darf? Wer überweißt es wohin??

Das wird nicht überwiesen, sondern von den 345,- Euro
abgezogen.
Mann, ist das so schwer zu verstehen?

Offensichtlich schon, denn wenn einfach die 345 € staatliche Unterstützung bei entsprechend höherem Lohn angepasst werden, und der Lohn, wie wohl auch Du zugeben musst, ganz normal ausgezahlt wird, ist es einfach sachlich falsch, zu behaupten, jemand dürfte von seinem Lohn nicht alles behalten. Warum wird immer so getan, als würde der Staat jemandem etwa wegnehmen??
Ich bin immer noch gespannt…

Greetz, Bommel

Hallo

guckst Du hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/…

Aber im Falle eines Falles würde Khosana doch zunächst mal ALG I bekommen. Ist das denn da auch so, dass da jeder Pfennig direkt verrechnet wird, den man zusätzlich einnimmt? Früher war das jedenfalls nicht so, meine ich.

Viele Grüße
Thea

Ist das denn da auch so, dass da jeder Pfennig
direkt verrechnet wird, den man zusätzlich einnimmt? Früher
war das jedenfalls nicht so, meine ich.

Hallo Thea, wenn du dir einfach meinen hier bereits geposteten link mal anschauen würdest…???..

MfG

Hallo,

Richtig erkannt, es handelt sich um meinen Hauptjob. Daß mir dann ALG1 zustehen würde, wusste ich bereits. Wie gesagt, es interessiert mich halt, ob es für mich überhaupt clever wäre, das Nebengewerbe weiter fortzusetzen, da ich ja keine garantierten oder regelmässige Einnahmen aus dem Nebengewerbe erwirtschafte. Hätte im Falle eines Falles Angst davor, das von dem ohnehin sehr mager ausfallende ALG1 noch ein gewisser Betrag abgezogen würde, den ich dann gezwungenermassen duch mein Nebengewerbe einzufahren hätte. Nun, wenn das Nebengewerbe eh schleppend läuft, würde das natürlich unsere ohnehin schlechte Situation noch negativer beeinflussen.
Meine Frage resultiert nicht aus Interesse, irgend jemanden zu betrügen (vor allem nicht Vater Staat) um uns zu bereichern, sondern lediglich aus der Bedrohung heraus letztendlich den Bach runterzugehen, sprich aus rein aus Angst um unsere pure Existenz.
Leider funtzt das gepostete link nicht, aber ich werde mal so schauen, ob ich an die nötigen Informationen herankommen kann. Danke auf jeden Fall.

khosana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Meine Frage resultiert nicht aus Interesse, irgend jemanden zu
betrügen (vor allem nicht Vater Staat) um uns zu bereichern,
sondern lediglich aus der Bedrohung heraus letztendlich den
Bach runterzugehen, sprich aus rein aus Angst um unsere pure
Existenz.

Wieso rechtfertigst du dich vor mir? Habe ich dir irgendwas unterstellt?

Leider funtzt das gepostete link nicht, aber ich werde mal so
schauen, ob ich an die nötigen Informationen herankommen kann.

Schade. Bei mir funktioniert der link. Aber wenn er bei dir nicht geht - die nötige Information findest du im SGB* III § 141.

* = Sozialgesetzbuch

MfG

Hallo,
@Xolophos
sollte eigentlich mehr zu Erläuterung der Beweggründe für meine Fragen dienen und nicht als Rechtfertigung. Du hast mir schon Nichts unterstellt, keine Bange. Sorry aber, wenn es von meiner Seite so rüberkam. Bin recht dankbar für Deinen Rat , Hilfe, Link und SGB Referenz.
Werd mal da genauer nachschauen. Heutzutage ist es ja unabdinglich, wenn man schon vorher Informationen einholt, denn auf den meisten Ämtern wird einem ja leider die für einen wichtige und manchmal vorteilhaftere Information vorenthalten. Ist traurig, aber unglücklicherweise wahr.

khosana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry aber, wenn es
von meiner Seite so rüberkam.

*Schwamm drüber* :wink:

Heutzutage ist es ja
unabdinglich, wenn man schon vorher Informationen einholt,
denn auf den meisten Ämtern wird einem ja leider die für einen
wichtige und manchmal vorteilhaftere Information vorenthalten.
Ist traurig, aber unglücklicherweise wahr.

Ja das kann ich bestätigen. Ich bin auch lieber vorher informiert. Zur alg I-Problematik gibts weniger als für alg II-Empfänger (tacheles.de ist da sehr informativ). Die Seite der Arbeitsagentur kann man, wenn man was dazu wissen will „den Hasen geben“. Und wenn man nicht weiß wie die genauen Suchbegriffe überhaupt heißen, dann nützt auch ne Suchmaschine nicht viel.

MfG

Hallo,

noch! gilt im SGB III (ALG I) die Hinzuverdienstgrenze von EUR 165,- netto monatlich bei unter 15 h/Woche.

Vernünftige SB in der Agentur verlangen eine Selbsteinschätzung des Gewinnes und die EÜR bzw. den ESt.-Bescheid. Probleme sollte es in diesem Bereich nicht geben.

Mit ALG II sieht es anders aus …

Werner