Hallo,
wie ist das, wenn man in einem UN normal angestellt ist und dann ein Nebengewerbe hat mit derzeit nur einem Auftraggeber? Ich habe doch in dem Sinne „zwei Arbeitgeber“, war ich bisher der Meinung … nun habe ich gehört, daß ich mich da geirrt habe 
Kann man also auch als Angestellte mit einem Nebengewerbe scheinselbständig sein?
Danke schon mal und LG
Anja
Hallo Anja,
Ich habe doch in dem Sinne „zwei Arbeitgeber“, war ich bisher
der Meinung … nun habe ich gehört, daß ich mich da geirrt
habe 
Wie du eigentlich schon selbst richtig bemerkt hast, lautet die korrekte Formulierung bei der Prüfung der Scheinselbstständigkeit: mehr als 1 „Auftraggeber“.
Dass du nebenbei noch eine nichtselbständige Arbeit ausübst, tut hier nichts zur Sache.
Einzig und allein die Zahl deiner Auftraggeber in deiner Eigenschaft als Unternehmerin sind hier maßgebend.
Viele Grüße,
taxzero