Hallo Andreas,
vorweg: Einer von Euch beiden sollte sich in diesem Fall in die Grundlagen von Selbständigkeit und Unternehmerey einarbeiten, das ist hier im Forum nicht zu leisten.
Da ich als Hobby unwahrscheinlich gerne Programmiere und
eigene Software erstelle, möchte ich damit nebenberuflich Geld
verdienen.
Nun scheint sich beides, aus Sicht meines Arbeitgebers, nicht
zu vertragen. Zumindest offiziell und es wurde mit nahe
gelegt, das Gewerbe über meine Freundin laufen zu lassen.
Das möchten wir auch tun, aber welche konsequenzen hat dies?
Dieses bedeutet, dass es sich in jedem Fall um ein Gewerbe und nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handeln wird, es sei denn, Deine Freundin ist Fachkollegin. Das ist aber bei den nicht so riesigen Erträgen aus nebenberuflicher Aktivität und bei der in naher Zukunft wahrscheinlichen steuerlichen Gleichstellung der freien Berufe mit Gewerbetreibenden vernachlässigbar.
Was kommt dadurch auf meine Freundin zu?
Als Unternehmerin trägt sie sämtliche Risiken, die mit dem Projekt verbunden sind. Diese sind beim Programmieren nicht so sehr unmittelbar materieller Art - wird ja nicht groß investiert -, aber die Themen Produkthaftung, Gewährleistung stehen hier fett im Raum. Es besteht die Möglichkeit, dass Du für sie als Subunternehmer arbeitest - damit ist Dein Name „nach außen“ weg, und darauf scheint es Deinem Arbeitgeber anzukommen. Alles andere, einschließlich Risiken, kann sie in diesem Fall an Dich durchreichen, wenn sie für die Auftraggeber zu genau gleichen Bedingungen arbeitet wie Du für sie. Der Unterschied zu einer Tätigkeit direkt für die Auftraggeber kann allerdings sein, dass aus dieser Konstellation Deine Tätigkeit als scheinselbständige sozialversicherungspflichtig wird.
Was müssen wir bzgl.
Finanzamt alles tun?
Weil, wie ausgeführt, diese Gestaltung sehr stark von der Definition der Auftragsbedingungen abhängt, ist der wichtigste Schritt - auch wenns Geld kostet - derjenige zum Steuerberater, und zwar zu einem, der mit einem RA eng zusammenarbeitet und Euch nach Filterung und Definition des Konzeptes weiterreichen kann. Es entsteht sonst das Problem, dass der StB genau an dem Punkt, wo es für Euch wichtig wird, sagen muss: „Rechtsberatung darf ich nicht, da müsst Ihr zum Anwalt gehen“.
Die steuerlichen Aspekte sind bei dieser Tätigkeit - kaum betriebliche Aufwendungen und nebenberufliche Aktivität, die also bloß rentabel sein muss, aber keine Existenz tragen muss - höchst einfach gestrickt. Aber wegen der notwendigen ziemlich umfassenden Kenntnisse der Formalia halt doch am besten beim StB zu kriegen.
Mit den Stichworten „Gewerbeanmeldung“, „Umsatzsteuer“, „Gründung“ findest Du hier im Archiv eine Menge Lektüre, auch mit Literaturempfehlungen und Verweisen auf die IHKen, die sich um „frische“ Selbständige ebenfalls kümmern.
Schöne Grüße
MM