Nebengewerbe zu Hauptgewerbe was ändert sich dabei

Hallo

Habe ein Nebengewerbe und möcht jetzt vom AA Gründungszuschuß beantragen.
Da ich nach 15 Jahren Arbeit im Hauptberuf meinen Job verloren habe.
Da ich immer so um die 12000 Euro im NG hatte komme ich bestimmt schnell über
17500 Euro .

  1. Ist es erforderlich das NG zum HG umzumelden ?
  2. Welche rechtlichen Änderungen ergeben sich dadurch ?
  3. Was ist mit dem vorhanden Warenbestand bei dem ich im Einkauf die Mwst. bereits bezahlt habe. Wenn ich dann Neue Ware im EK habe bei der die Mwst. rausgerchnet wird ?

Bin für jede Hilfe dankbar
mfg Marcel

Hallo Marcel !

Soweit ich weiss, ändert sich das NG ins HG, sobald Du über den Satz kommjst automatisch. D.h. es wird dann ein Jahr später in der Steuerklärung festgestellt und wirst dann höher gestellt, u.a. z.B. auch mit den Vorsteuern.

Du kannst Ware, die zu Deiner Existenzgründung gehört, aber noch kein Gewerbe da war später mit Absetzen…allerdings gilt das nur bis glaube ich ein Jahr rückwirkend(das weiss ich aber nicht ganz genau wie da der Zeitraum liegt)

Tut mir leid aber da habe ich keine Ahnung !!

Sorry

Hallo

Habe ein Nebengewerbe und möcht jetzt vom AA Gründungszuschuß
beantragen.
Da ich nach 15 Jahren Arbeit im Hauptberuf meinen Job verloren
habe.
Da ich immer so um die 12000 Euro im NG hatte komme ich
bestimmt schnell über
17500 Euro .

  1. Ist es erforderlich das NG zum HG umzumelden ?
  2. Welche rechtlichen Änderungen ergeben sich dadurch ?
  3. Was ist mit dem vorhanden Warenbestand bei dem ich im
    Einkauf die Mwst. bereits bezahlt habe. Wenn ich dann Neue
    Ware im EK habe bei der die Mwst. rausgerchnet wird ?

Bin für jede Hilfe dankbar
mfg Marcel