Nebengewerbe zu Hauptgewerbe was ändert sich dabei

Hallo

Wann muss das Nebengewerbe zum Hauptgewerbe umgemeldet werden und was ändert sich dabei ?

  1. Ist es erforderlich das NG zum HG umzumelden oder erfolgt das Automatisch nach der Überschreitung von 17500 Euro ?
  2. Welche rechtlichen Änderungen ergeben sich dadurch ?
  3. Was ist mit dem vorhanden Warenbestand bei dem man im Einkauf die Mwst. bereits bezahlt hat. Wenn man dann Neue Ware im EK hat bei der die Mwst. rausgerchnet wird ?

mfg Marcel

Kann es sein, dass nicht „Nebengewerbe zu Hauptgewerbe“ gemeint ist, sondern „Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung“?

Nur so machen die Fragen Sinn…

Erzielt man über 17500 € Umsatz im Jahr, ist man im Folgejahr automatisch KEIN Kleinunternehmer mehr, machen muss man da gar nichts, ausser eben ab 01.01 des Folgejahres USt ausweisen und abführen.

Ja, so war das gemeint ! Was ist dann mit dem alten Warenbestand ?
Beim Einkauf wurde ja die Mwst schon bezahlt und wird beim Verkauf dann nochmal fällig - oder wie geht das ?
Die Ware vermischt sich dann ja mit dem neuen Einkauf bei dem nur der
Nettobetrag zahlt.

Beim Einkauf wurde ja die Mwst schon bezahlt

Ja, und war wg der Kleinunternehmerregelung nicht als Vorsteuer abzugsfähig

und wird beim
Verkauf dann nochmal fällig

Nein, da wird USt auf den Verkauf fällig.