Nebengewerbe

Hallo

ich hätte eine frage bezgl. eines geplanten Nebengewerbes (auf mich angemeldet) das ich mit einem freund betreiben möchte. wenn sich irgendwann so hoffe ich mal ein bisschen kapital angesammelt hat und ich uns etwas auszahlen möchte kann ich dies ja durch eine private entnahme tätigen, soweit so gut. nun gebe ich ja die hälfte an meinen freund/partner (will kein eigenes gewerbe) das finanzamt versteuert mir aber die volle summe da mein partner ja eigentlich nicht auftaucht. am einfachsten wäre wenn er auch ein nebengewerbe beantragen würde und er mir für seine geleisteten dienste eine rechnung ausstellen könnte. dies will er aber nicht. desweiteren bin ich unterhaltspflichtig und das jugendamt würde ja auch immer von der vollen summe ausgehend berechnen obwohl ich ja eigentlich nur die hälfte davon bekam. hoffe man kann mich verstehen :smile: gibt es eine einfache lösung ? etwa das er in einem bestimmten zeitraum auf 400.- € basis bei mir beschäftigt ist ? fragen über fragen…

Hallo Robert,

entweder dein „Partner“ läuft als 400 Euro Kraft oder bei kleinen Summen kann er diese als Einkünfte aus einer Selbstständigkeit auch bei seiner Einkommenssteuerklärung angeben (Rechnungsstellung ohne Mwst-Ausweisung).

Grunsätzlich muß ich jedoch die Frage , warum dein „Partner“ kein eigenes Gewerbe anmelden will. Sollst du für alles gerade stehen und er ist fein raus??? Dann steht dir auch ein anderer Satz am Gewinn zu!! Also irgendwie kribbelt das bei mir im Magen.

Gruß

Martin

Betreibt ihr das Gewerbe nun „gemeinsam“ oder nicht? Wenn ihr es tatsächlich gemeinsam betreibt, sollten beide Partner Rechte und Pflichten teilen.

die nützlichste Form wäre zunächst die GbR. Wenn er das nicht will, sondern nur nutznießen, dann stell ihn als Arbeitnehmer ein.

gruss

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also es ist nicht so das er nur nutzniesen will es ging uns hier rein der einfachheit was steuern usw. angeht. wir würden die haftung usw. in einem vertrag festhalten.wenn das geht im nebengewerbe mit 400,-€ dann kann ich ja auch alles belegen und er dann ja auch für seine steuern. es ging mir nur darum vieleicht steuern oder falsch berechnet zu werden von einem betrag von dem ich ja eigentlich nur die hälfte erhalte. so kann ich ja auch dann den nachweis erbringen und kann seinen lohn als abgabe versteuern.

thx

also es ist nicht so das er nur nutzniesen will es ging uns
hier rein der einfachheit was steuern usw. angeht.

Einfachheit heißt Klarheit!

wir würden

die haftung usw. in einem vertrag festhalten.

Das ist doch dann ein GbR-Vertrag.

wenn das geht im

nebengewerbe mit 400,-€ dann kann ich ja auch alles belegen
und er dann ja auch für seine steuern.

Das sind dann GF-Gehälter. also klar und einfach und versteuert von der Firma.

es ging mir nur darum

vieleicht steuern oder falsch berechnet zu werden von einem
betrag von dem ich ja eigentlich nur die hälfte erhalte.

So erhält jeder was er erhält und versteuert was er zu versteuern hat und du kannst einfachst nachweisen, daß du dein „eignes“ Einkommen zur Unterhaltsberechnung angibst.

so

kann ich ja auch dann den nachweis erbringen und kann seinen
lohn als abgabe versteuern.

Aus Klarheits- und Einfachheitsbetrachtungen ist die von euch angedachte Konstruktion ohne Sinn. Weder für einen der GF noch für Erklärungen genüber Dritten.

gruss

also das klingt sehr einläuchtend und wäre (habs nachgelesen) genau das richtige wie du schon beschrieben hast. aber dann wäre es ja kein nebengewerbe mehr und das soll es ja werden.

also das klingt sehr einläuchtend und wäre (habs nachgelesen)
genau das richtige wie du schon beschrieben hast. aber dann
wäre es ja kein nebengewerbe mehr und das soll es ja werden.

Hallo Robert,

woran liegt es wohl, ob ich ein Nebengewerbe oder Hauptgewerbe habe?

Einzig und allein an der Einkommens/Aufwandsart.

Bsp.:

Ein Bekannter von mir arbeitet alle 3-4 Monate für ein amerikanisches Unternehmen für ca .2 - 3 Tage (Beratervertrag). Der Verdienst liegt bei ca. 65.000 Euro p.a. Dieses Einkommen läuft als Nebengewerbe, da sich das zeitlich einrichten läßt. Nebengewerbe heißt also neben meinem angestellten Bereich!

Gruß
Martin

aber dann

wäre es ja kein nebengewerbe mehr und das soll es ja werden.

Den Begriff „Nebengewerbe“ gibt es nicht.

Was „Neben-“ oder „Daneben-“ ist bestimmst du allein.

Alle Einkünfte werden zur Berechnung der EKSt. herangezogen, egal woher sie stammen. Bedenke aber, daß die Sozialversicherungen darüber nachdenken diese Nebeneinkünfte ebenfalls in die Berechnung der Soz.-Beiträge einzubeziehen!

gruss