Ich wollte mich ursprünglich selbständig machen.(Parkettleger) Aus der Arbeitslosigkeit mit Überbrückungsgeld.Prüfung der Ertragsvorschau (Stempel) und Eintrag in die Handwerksrolle ist vorhanden.Duch einige privaten unerwartete Probleme ist die Gründung jetzt noch nicht möglich.Meine Frage:Kann man den Beruf als Parkettleger auch als Nebengewerbe beim Gewerbeamt anmelden? Akzeptiert das Arbeitsamt den handwerkl. Nebenshop, bei Einhaltung der Gewinngrenzen und wöchentl.Arbeitszeit von 15 Stunden und zahlt weiterhin das volle Arbeitslosengeld?Mir war irgend wo mal bekannt geworden, das das Arbeits - bzw. das Gewerbeamt einige Gewerbe nicht als Nebengewerbe akzeptiert.Ist das Arbeitamt in dem Fall auch bereit die Kosten für Unternehmensberatung zu übernehmen? Sind schon zur Hälfte angefallen pro Stunde 35,-€+ Mwst.(10 Stunden).Hat da schon jemand Erfahrung ?
Sprich lieber offen mit dem Arbeitsamt wie das Ganze ablaufen soll, auch wegen der Gewerbeanmeldung.
Die Verdienstgrenze liegt bei 20% des Alg aber mindestens 165 Euro im Monat - und auch so eine Job muss man schon melden!
Gruß Ruth
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Die Verdienstgrenze liegt bei 20% des Alg aber mindestens 165
Euro im Monat - und auch so eine Job muss man schon melden!
Gruß Ruth
Bitte Vorsicht! Soweit ich weiß, gilt seit dem 01.01.2005 nur noch die 165.-€ Regel. Die 20% Regelung gilt ab diesem Jahr nicht mehr!
und wöchentl.Arbeitszeit von
15 Stunden und zahlt weiterhin das volle Arbeitslosengeld?
… und ab genau 15 Std. pro Woche bist du Teilzeitbeschäftigt! - also dann doch eher 14 Stunden?!?
Gruß
Kirsten
Bitte Vorsicht! Soweit ich weiß, gilt seit dem 01.01.2005 nur noch die 165.-€ Regel. Die 20% Regelung gilt ab diesem Jahr nicht mehr!
Gruß
Kirsten
Danke für die Antworten.
Ich habe nun nach einigen Ämtergängen und Nachfragen doch zum 15.3. gegründet ,im Hautgewerbe. Die Abrechnung der Gewinngrenze mit dem Arbeitsamt ist zu komplizert bzw. kann man da Fehler machen .zumal es im Handwerksbetrieb zu aufwendig ist und nur 165 Euro Gewinn stehen dürfen.,bei unter 15 Stunden.Man hat außer dem Finanzamt nun noch das Arbeitsamt im Nacken und ist auch ständig vermittelbar. Arbeitlosenzeit ist auch schnell rum . Bevor es dann zu irgend welchen Ärger und Nachfragen auch event. Rückzahlungen von Arbeitslosengeld kommt,habe ich nun den geraden Weg gewählt.
moin,
Ich habe nun nach einigen Ämtergängen und Nachfragen doch zum
15.3. gegründet ,im Hautgewerbe. Die Abrechnung der
Gewinngrenze mit dem Arbeitsamt ist zu komplizert bzw. kann
man da Fehler machen .
Also den Gewinn kannst Du doch selbst bestimmen.
Vor dem Gewinn brauchst Du doch jede Menge Werkzeug und auch Material?
Oder seh ich das falsch?
mfG Götz
Hallo Götz.
Ja, sicherlich werde ich das erste halbe Jahr keinen Gewinn erzielen.Die Anschaffungskosten für Maschienen und andere Sachen (teilweise schon vorhanden)sind noch erheblich.Ich werde mir aber den Restanspruch an AG aufheben und bei wenig bzw. keinem Erfolg event. wieder in Anspruch nehmen können und da weiter als Nebengewerbe führen.Dabei habe ich mir auch gedacht ,das es besser ist richtig als Firma dem Kunden gegenüber zu stehen.Die Konzentration sollte der Arbeit dienen und nicht immer ein Auge zum Arbeitsamt ,zwecks Bewerbungen und Vermittlungen.
Was mir auch Bedenken bereitet,wenn gesetz den Fall, wird sich das Arbeitsamt verhalten ,wenn der Antrag auf AGII gestellt wird und ein beachtliches Betriebsvermögen aus der Gründung im ersten jahr besteht ( Maschienen u.s.w.)und ist denn dann ein Nebengewerbe noch zulässig.
Sozusagen als Sozialfall mit Nebengewerbe.Was wird mit den Abschreibungen im zweiten Jahr gegenüber dem Finanzamt.