Hallo,
was passiert mit einem Nebenintervenienten, wenn der Kläger Konkurs ist und die Klage nicht selbstätig weiterführt? Kann er den Prozeß alleine weiterführen?
Siehe auch meine Frage unten!
Danke, foc
Hallo,
was passiert mit einem Nebenintervenienten, wenn der Kläger Konkurs ist und die Klage nicht selbstätig weiterführt? Kann er den Prozeß alleine weiterführen?
Siehe auch meine Frage unten!
Danke, foc
Hi,
Der Nebenintervenient kann eine Klagerücknahme der Partei nach § 269 ZPO nicht verhindern. Wenn er gegen die beklagte Partei einen eigenständigen Anspruch hat, muß er die Klage neu einreichen, um ein Verfahren in Gang zu setzen. Das Hauptverfahren, in dem er Nebenintervenient war, ist zu Ende.
Gruß,
Francesco