Nebenjob absetzen

Hallo,

folgendes fiktives Szenario:

Herr X ist Angestellter im ÖD. Nebenbei möchte er auf freiberuflicher Basis ab und zu für ein geringes Gehalt für eine örtliche Zeitung schreiben. Dafür würde er gerne ein „Schreibbüro, Herr X.“ gründen.

im letzten Jahr hat er für seinen Hauptjob zB 10000 Euro Lohnsteuer gezahlt.

Kann er also ab der Anmeldung des Schreibbüros die AUsgaben für das Schreibbüro in die Gesamtsteuererklärung einbeziehen, also Arbeitszimmer, Computerkauf, Telefon usw. oder betrifft das dann nur zu versteuernde Einnahmen aus den Einkünften des Schreibbüros?

Grüße

Bleihand

Hallo,

die Verluste einer unternehmerischen Tätigkeit lassen sich mit den Gewinnen z.B. aus einem Angestelltenverhältnis gegenrechnen.

Allerdings muss bei der gewerblichen Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein. Einen riesigen PC steuerlich geltend machen und dann pro Jahr nur 100€ in Rechnung stellen geht nicht. Im ersten Jahr lässt einen das Finanzamt normalerweise in Ruhe, aber dann muss erkennbar sein, dass das kein Hobby ist. Schlimmstenfalls wickelt das Finanzamt das ganze wieder zurück.

Viele Grüße
Lumpi