Hallo,
folgendes fiktives Szenario:
Herr X ist Angestellter im ÖD. Nebenbei möchte er auf freiberuflicher Basis ab und zu für ein geringes Gehalt für eine örtliche Zeitung schreiben. Dafür würde er gerne ein „Schreibbüro, Herr X.“ gründen.
im letzten Jahr hat er für seinen Hauptjob zB 10000 Euro Lohnsteuer gezahlt.
Kann er also ab der Anmeldung des Schreibbüros die AUsgaben für das Schreibbüro in die Gesamtsteuererklärung einbeziehen, also Arbeitszimmer, Computerkauf, Telefon usw. oder betrifft das dann nur zu versteuernde Einnahmen aus den Einkünften des Schreibbüros?
Grüße
Bleihand