wenn man als Azubi einen Nebenjob machen möchte, muss man ja
die Erlaubnis seines Chefs / seiner Cheffin haben.
Wird zwar immer wieder gern behauptet, ist aber nicht zwangsläufig so. Cheffe muss den Nebenjob nicht genehmigen (weder beim normalen Arbeitnehmer noch beim Azubums), sondern zunächst nur zur Kenntnis bekommen. Bedingung ist, und das ist der wahre Haken:
die zulässige Wochenarbeitszeit wird in beiden Jobs zusammen nicht überschritten;
die Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis, insbesondere der Berufsschulbesuch, werden nicht beeinträchtigt.
Wie der Kandidat das im Einzelnen unter welche Hüte bekommt, ist aber sein Bier. Treten Störungen in der Berufsausbildung ein, weil das Azubums am Montagmorgen vor lauter Müdigkeit in den Backtrog fällt, oder weil der versäumte Schlaf grundsätzlich in der Berufsschule nachgeholt wird, kann der Ausbildende den Nebenjob untersagen. Das kann er außerdem tun, wenn Konkurrenz entsteht. Also, bei Malermeister Müller lernen und gleichzeitig bei Malermeister Meier Häuser lila anpinseln geht eher nicht.
Sinngemäß gilt für ein Gewerbe, also selbständige Tätigkeit, das Gleiche; das mit der Arbeitszeit gilt natürlich so nicht.
Dass man die beiden Tätigkeiten in keiner Form mischen darf, versteht sich eigentlich von selbst.