Klar bekommst Du Abzüge von ALG 1! Erstmal musst den Nebenjob und Nebenverdienst d. Arbeitsamt melden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 15 Stunden nicht überschreiten, da dieses ansonsten dann als arbeitsähnliches Verhältnis angesehen wird, sowie Dein Anspruch auf ALG 1 verfällt!
Damit Du ggf. keine Abzüge bekommst, nicht mehr als 165.- € dazuverdienen. Der Freibetrag liegt bei 165.-! Darüber hinaus werden Entscheidend für die Anrechnung des Nebeneinkommens auf Ihr Alg 1, ist nicht Ihr tatsächlicher Verdienst, sondern das sogenannte bereinigte Netto-Nebeneinkommen.
Es berechnet sich wie folgt:
Bei einer abhängigen Nebenbeschäftigung ziehen Sie von Ihrem Verdienst außer
den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen die Werbungskosten ab und
errechnen so das bereinigte Netto-Nebeneinkommen. Zu den Werbungskosten
gehören unter anderen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz,
Beiträge zu Berufsverbänden, Arbeitsmaterialien und Arbeitskleidung sowie Fortbildungskosten mit Bezug zum ausgeübten Beruf (Ausbildungskosten für einen zukünftigen Beruf zählen nicht dazu). Als Nachweis für Ihre Werbungskosten heben Sie sich bitte entsprechende Quittungen auf.
Nettoverdienst – Freibetrag – Werbungskosten = Anrechnungs- Betrag aufs ALG1
Du bekommst um den Anrechnungsbetrag weniger ALG, aber unterm Strich sind es mehr Euro im Monat.