wenn meine einkünfte nicht ausreichen um den unterhalt der kinder an meinen mann zu zahlen, der mehr als das doppelte von mir verdient, die kinder aber bei ihm leben, muß ich dann einen nebenjob annehmen um den unterhaltspflichten nachzukommen??
wie viel er verdient spielt keine Rolle. Sie sind unterhaltspflichtig und müssen den Unterhalt bezahlen. Wenn die Kinder bei Ihrem Mann leben kann der das 10 fache verdienen, sie müissen ja nicht für Ihm Unterhalt zahlen, sondern für Ihre Kinder.
schon klar, darum geht es mir auch nicht, kann er von mir verlangen, dass ich durch einen nebenjob die pflichten einhalte
ja kann er. Wenn Sie nicht zahlen kann er SIe jederzeit ohne Vorwarnung pfänden lassen. Der Unterhalt läuft sich ja auch als Schulden an.
Der Staaat schützt sich immer vor jeder Zahlung, wie immer!
Hallo,
die Frage lässt sich nicht mit ja oder nein beantworten. Es kommt dabei z. B. auch auf die jetzige Arbeitszeit an. Schichtarbeiter können kaum einen Nebenjob annehmen.
Dann kommt es noch darauf an, ob der Vollzeitjob 40 Stunden die Woche hat oder weniger. Hier sind Arbeitsschutzrichtlinien und -gesetze zu beachten.
Des weiteren ist wichtig, was steht im Arbeitsvertrag. Wenn dort ein Nebenjob von
Anfang an verboten ist, darf man ja keinen ausüben, ohne dass man den Hauptverdienst gefährdet.
Gruß
Hallo Bernd,
die Frage paßt gar nicht so recht zum Namen des Absenders (von wegen: „… den unterhalt der kinder an meinen mann zu zahlen…“)
Deswegen ist sie mir ein wenig suspekt.
Und noch was ist komisch an der Anfrage: Keine Anrede und kein Danke und kein Gruß …
Wäre doch das mindeste.
Die Informationen reichen nicht aus, um eine qualifizierte Antwort zu geben.
In der Regel wird zur Berechnung der Unterhaltspflichten das Einkommen der letzten 12 Monate herangezogen.
Insofern sollte doch die Summe, die Sie zahlen müssen, zu Ihrem Einkommen passen.
Und insofern verstehe ich also Ihre Frage nicht. Irgendwas stimmt da nicht …
Mehr kann ich ohne weitere Informationen nicht sagen.
Folgende Fragen erstmal:
- Wie wurde die Höhe der Unterhaltspflicht festgelegt?
- Arbeiten Sie Vollzeit?
Danke, liebe Grüße
Andreas
Hallo
grundsätzlich spielt es im ersten Schritt keine Rolle. Der eine betreut, der andere zahlt.
Es gibt aber auch Abweichungen davon. In deinem Fall wird ein Urteil vom OLG Brandenburg helfen.
17.01.06 - 10 UF 91/05
Guck mal hier:
http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/defininition_…
Allerdings kommt es wie immer auf den Einzelfall an und vor allem auf das bereinigte Nettoeinkommen, was dann im Einzelfall nicht mehr so gewichtig ist, wie es im ersten Augenblick erscheint.
Das ganze kann aber leider nur über ein Gerichtsverfahren bestimmt werden, ein Gesetz als solches gibt es nicht.
Natürlich viel besser ist eine freiwillige Vereinbarung, da ansonsten nur die Anwälte die Gewinner sind.
Gruss
hallo andreas, in einem hast du recht, die höflichkeit habe ich schändlicher weise vergessen…
es geht nicht um mich, sondern um meine freundin, hast du gut angemerkt, wäre wirklich etwas komisch, aber egal…
die frage ist folgende, wenn ihre einkünfte aus einem ganztagsjob bis zum selbstbehalt nicht ausreichend sind den unterhalt zu zahlen, kann sie dann noch verpflichtet werden einen nebenjob anzunehmen?
vielen dank
bernd
Hallo Bernd,
nein.
Der Unterhalt wird auf der Grundlage der Einkünfte der letzten 12 Monate berechnet.
Wenn sie so wenig verdient, daß sie an die Grenze des Selbstbehaltes kommt,
wird halt der Unterhalt auf weniger festgelegt.
Mehr arbeiten gehen muß sie dafür nicht.
Mein Rat: Nicht privat rumstreiten, sondern zum Jugendamt gehen.
Die helfen auch den Unterhaltsverpflichteten, so meine Erfahrung, so lange sie erkennen
können, daß derjenige nicht tricksen oder sich um Zahlungen drücken will.
Die machen das schon … " … die verdienen damit ihr Geld …"
Dann bekommen Sie eine sog. „vollstreckbare Urkunde“ und haben mindestens für
2 Jahre Planungs- und Rechtssicherheit.
Nach zwei Jahren erst kann der Unterhaltsberechtigte eine Aktualisierung der Berechnung
erbitten.
Viel Erfolg! - Und melden Sie sich mal und sagen,
was bei rausgekommen ist …
Liebe Grüße
Andreas
Hallo,
ist richtig,das sie Ehefrau und Mutter sind,meine nur,wegen dem Absender…
auch als mutter hat man Unterhaltsverpflichtungen,das heißt,wenn sie alleine sind,können sie einen vollzeit job annehmen um ihren unterhalt für die kids zahlen zu können,dabei macht es nix,wenn ihr ex ein vermögen hat…
lisa
nein,zwingen kann dich keiner,dir wachsen nur schulden.
Hallo,
Es muss Ihnen ein Selbstbehalt von 950,- € bleiben. Sofern Sie diesen nicht übrigbehalten nach Abzug der Unterhaltszahlungen an Ihren Exmann ist der Kindesunterhalt falsch berechnet worden und sollte nochmal neu errechnet werden.
Alles Gute
danke patrizia, das wußte ich, aber die frage geht nach einem nebenjob, den ich annehmen sollte, damit ich den unterhalt zahlen kann…
Hallo,
zwingen kann Sie niemand sich einen Zweitjob zu suchen, aber bedenken Sie dass dieses Einkommen wiederum der Berechnung des Kindesunterhaltes zugrunde gelegt wird, d. h. es kann für Sie von Nachteil sein wenn Sie dann lt. Düsseldorfer Tabelle in eine andere Unterhaltsgruppierung fallen und noch mehr Unterhalt zahlen müssen.
Na, schau mal hier…
http://www.affr.de/fachbeitraege/kindesunterhalt_neb…
Wie sagte mein Anwalt: Vor Gericht bekommst du ein Urteil, aber noch lange kein Recht
Viel Glück…
Lg. Der Reiner
Hallo,
sorry, wegen der langen Wartezeit auf Antwort. Urlaubszeit und dann noch der (Schein-)Tod meines PC haben das verursacht.
Wenn das eigene Einkommen auf der Basis von Teilzeit erwirtschaftet wird, dann ist man verpflichtet einen Nebenjob anzunehmen.
Generell ist diese Frage bei einem Vollzeitjob nicht allgemeingültig zu beantworten. Es spielen z. B. dabei arbeitsrechtliche Gegebenheiten eine Rolle.
Gruß
Leider keine Ahnung
Tschüß