Nebenjob auf Honorarbasis

Sehr geehrte Damen, Herren und Beitragsleser,

ich habe leider keine Ahnung, welches das richtige Brett für diese Anfrage ist (aber ich hoffe doch, dieses hier) und ich habe auch keinen anderen Beitrag gefunden, der mir meine Fragen löst (die vorab zur Entschuldigung)

Ich erziele ein Einkommen aus Nichtselbstständiger Arbeit (normaler Sachbearbeiter). Nun hab ich ein Angebot als Rettungssanitäter (kein anerkannter Ausbildungsberuf!) in einer Leitstelle zu arbeiten. Dies soll lt. dem neuen AG auf Honorarbasis geschehen.

Und nun meine Fragen:
Wie / Wo gibt man dieses Einkommen in meiner EST-Erklärung an? Als einfache Einnahmen / Ausgaben - Rechnung und dann als Einkommen aus selbstständiger Arbeit?

Benötige ich für solch eine Tätigkeit einen Gewerbeschein bzw. muss ihn irgendwo beim Amt anmelden?
Falls ein Gewerbeschein von nöten ist handelt es sich in meinen Augen um eine Scheinselbstständigkeit, da ich nur einen Auftragsgeber habe.

Vlt. kann mir ja einer von Ihnen weiterhelfen.

Vielen Dank vorab

Ich erziele ein Einkommen aus Nichtselbstständiger Arbeit
(normaler Sachbearbeiter). Nun hab ich ein Angebot als
Rettungssanitäter (kein anerkannter Ausbildungsberuf!)

Doch! http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungssanit%C3%A4ter

in
einer Leitstelle zu arbeiten.

Aha, also Disponent nicht Rettungssanitäter!?

MfG Frank Müller

Hallo je nachdem welche Organisation das ist und wie hoch die Entlohnung kann das evtl auch als Ehrenamtliche Aufwandsentschädigung (ähnlich wie Freizeit–Fußball-Trainer, daher findest du mit Stichwort Übungsleiterpauschale auch etwas) gehen. Dann darf das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten und du wärst nicht selbstständig mit allem drum und dran. Frag dazu mal einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder beim Finanzamt nach.
Denn Neben erzieherischen Arbeiten zählt auch Pflege zur Übungsleiterpauschale von gut 2000 Eu im Jahr; bei reiner ehrenamtspauschale sind es nur 500 im Jahr.
Gruß B