Nebenjob bei ALG 2

Hallo,
was gibt es für Konsequenzen,wenn man den Nebenjob nicht beim Amt angibt?

Das sollte man nicht „ausprobieren“, zumindest muss man alles zurückzahlen.

Zusätzlich wird das Amtgericht eine Geldstrafe aussprechen…

Du meinst Schwarzarbeit. Das ist ein sogenanntes Verbrechen.

Wenn´s raus kommt, und das wird es wenn dein Arbeitgeber dich ornungsgemäß angmeldet hat, dann kann´s böse werden
Es bildet den Straftatbestand des Sozialbetruges
dabei kommt es allerdings darauf an wieviel Schaden für die Allgemeinheit entstanden ist
Von Verwarnung bis Bußgeld ist alles drin

Wenn man keine Ahnung hat…
Hallo,

Es bildet den Straftatbestand des Sozialbetruges

den Straftatbestand des Sozialbetruges gibt es in Österreich, aber nicht in Deutschland. In Österreich gibt es aber kein ALG2.

Es ist Betrug im Sinne des § 263 StGB.

dabei kommt es allerdings darauf an wieviel Schaden für die
Allgemeinheit entstanden ist

Unsinn. Das Strafmaß richtet sich grundsätzlich nicht nach der Schadenshöhe. Schon der gescheiterte Versuch ist strafbar.

Von Verwarnung bis Bußgeld ist alles drin

Auch Unsinn. Zitat § 263 StGB „…wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Nix mit Verwarnung oder Bußgeld. Wir reden hier schließlich nicht über eine Ordnungswidrigkeit sondern über eine Straftat, wie Du selbst oben schreibst. Und Straftaten werden nicht mit Verwarnung oder Bußgeld geahndet sondern mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Du meinst Schwarzarbeit. Das ist ein sogenanntes Verbrechen.

ist es das?

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html

Gruß

S.J.

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Hallo,

was gibt es für Konsequenzen,wenn man den Nebenjob nicht beim
Amt angibt?

  1. Rückzahlung des zu unrecht bezogenen Alg
  2. Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Verhängung einer Geldbuße

Mit freundlichen Grüßen
Otto

da würde ich sogar aktiv mithelfen!

Kannste problemlos machen: Anzeige erstatten, die IP ist bei Werweisswas bekannt und führt, wenn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet werden, zum Täter.

Gruß S