Nachdem ich mein studium ende letzten monats beendet habe, bin ich seit anfang oktober beim arbeitsamt als arbeitslos gemeldet.
ich besitze einen gewerbeschein für promotion- und hosttätigkeiten und würde gerne diesen monat ca. 15-20 stunden (15 Euro/Std) in diesem bereich tätig werden.
meine frage nun: inwieweit muss ich das arbeitsamt benachrichtigen, bzw. wieviel darf ich nebenbei verdienen?
eigentlich wollte ich der auftraggebenden firma eine rechnung schreiben, als alternative schlugen sie einen anstellung als aushilfe vor.
was würdet ihr mir raten?
oliver
Hallo Oliver,
der Gang zu A-amt ist sinnvoll: dort holst Du Dir ein Formular zur Erklärung von Nebentätigkeiten, denn diese sind vom Arbeitslosen anzugeben.
Du darfst bis zu 15 Stunden pro Woche (= 14,99 Stunden !!)arbeiten. Deinem Verdienst (z.B. Stundenlohn) setzt das Arbeitsamt zunächst keine Grenzen. Allerdings: 165 Euro darfst Du, ohne Auswirkung auf die Höhe Deines Alogeld dazu verdienen. Der 165 Euro übersteigende Betrag wird (abzüglich Werbungskosten, wie z.B. Fahrtkosten)auf Dein Arbeitslosengeld angerechnet.
Nähere Info findest auf der www.arbeitsamt.de
Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling