Nebenjob bei der vermeintlichen Konkurrenz

Hallo,

folgende Fragen zum Thema Nebenjob/Nebentätigkkeit:

  1. Angenommen jemand arbeitet hauptberuflich im Rettungsdienst und Krankentransport bei einer Hilfsorganisation (angestellt wäre er/sie dann beim jeweiligen Bezirks-/Kreis-/Regionalverband etc.) und möchte nun nebenbei in einem anderen Rettungsdienstbereich (!) bei einem privaten Rettungsdienstunternehmen auf 400 Euro noch nebenbei arbeiten, kann dann der Hauptarbeitgeber den Nebenjob wegen vermeintlicher Konkurrenz verbieten?
    Der jeweilige Bezirks-/Kreis-/Regionalverband und der private Anbieter sind in unterschiedlichen Rettungsdienstbereichen tätig, hingegen ist aber die übergeordnete Hilfsorganisation mit einem anderen Bezirks-/Kreis-/Regionalverband auch in dem Bereich des privaten Anbieters tätig. Der Arbeitnehmer würde bei beiden (HiOrg und Privater) die selbe Tätigkeit (Rettungsdienst/Krankentransport), die jeweilige Hilfsorganisation erledigen.

  2. Die selbe Person möchte nun zusätzlich sich noch als Ausbilder für Erste Hilfe ehrenamtlich betätigen, ebenfalls bei einer anderen Organisation und in einem anderen, aber benachbarten Landkreis. Der Verband, wo die Person hauptberuflich im Rettungsdienst tätig ist, bietet ebenfalls solche Kurse, aber im eigenen Landkreis an. Der Arbeitnehmer ist in diesem (Abteilungs-)Bereich der Verbandes, wo er hauptberuflich arbeitet, aber nicht tätig. Kann dies als Konkurrenz angesehen und verboten werden?

Allgemeine Fragen zu beiden Fällen:

  • Welche Konsequenzen könnten dem AN seitens seines Hauptarbeitgebers drohen, wenn ihn dieser bei den Tätigkeiten erwischt und er die Tätigkeiten hätte angeben müssen?
  • Welche Konsequenzen könnten dem AN seitens seines Hauptarbeitgebers drohen, wenn ihn dieser bei den Tätigkeiten erwischt und er die Tätigkeiten aber gar nicht (!) hätte angeben müssen?
  • Welche Konsequenzen könnten dem AN seitens seines Hauptarbeitgebers drohen, wenn ihn dieser bei den Tätigkeiten erwischt, obwohl er ihm diese vorher bereits untersagt hatte?

Ich bitte um baldige Antwort!

MfG
yxcvbnm

Hallo,
was steht denn im Arbeitsvertrag??? Der Arbeitgeber sollte gefragt werden, wenn diese Nebentätigkeit auffliegt und der AG nichts davon weiß und keine Zustimmung vorliegt ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Gruß Sunny

Hallo

Lies mal das hier:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Gruß,
LeoLo

Klar - und noch viel mehr!
Richtig, und anschließend wird man dann noch gefoltert und standrechtlich erschossen!

Meine Güte, echt krass, was hier für ein Mist geschrieben wird.

Gruß
Guido

Die Seite ist nicht schlecht und beantwortet zum großen Teil auch den zweiten TEil meiner Fragen.

Was mich jetzt eben hauptsächlich interessieren würde ist, ob die Tätigkeiten, denen der AN im Beispiel nachgeht wirklich ein Konkurrenzverhalten darstellen, da meines Erachtens keine direkte Konkurrenz in beiden Fällen besteht.

Nix, das ist ja nur ein theoretisches Beispiel. Gehen wir einfach mal sowohl davon aus, dass der Nebenjob angemeldet werden muss, als auch davon, dass er nicht angemeldet werden müsste.

Hi!

Hast Du Dich mal innerhalb des Links weiter geklickt?

Gruß
Guido

Welcher Tarifvertrag liegt denn vor?

Könnte es sein, dass darin steht, dass alle Nebentätigkeiten anzeigepflichtig bzw. genehmigungspflicht sind.

Viele Grüße!

Wie schon geschrieben, das ist eine theoretische Frage, es liegt nichts vor.

Ja, aber da sind meines Erachtens solche Sonderfälle natürlich nciht beschrieben, sonst würde ich nicht weiter nachfragen.

Hallo

Die Frage wird der AG beantworten. Da die Nebenbeschäftigung gemeldet (nicht zwingend genehmigt!) werden muß, wird der AN vom AG schon erfahren, ob dieser den anderen AG als Konkurrenz ansieht. Sollte man sich da nicht einig werden und trotzdem beim anderen AG anheuern, wird die Klärung vermutlich dann eh vor Gericht erfolgen…

Gruß,
LeoLo

um welchen Rettungsdienst handelt es sich denn?

DRK oder ASB kann es also nicht sein!