ich bin momentan auf der Suche nach einem Nebenjob. Meine Frage: Muss ich meinen Hauptarbeitgeber darüber informieren? Wie läuft das generell „organisatorisch“ ab? Da der Minijob ja auch nebenberuflich steuerfrei ist (solange unter 400 € / Monat), muss ich auch keine Lohnsteuerkarte abgeben - richtig?
ich bin momentan auf der Suche nach einem Nebenjob. Meine
Frage: Muss ich meinen Hauptarbeitgeber darüber informieren?
Ja. Er kann Dir den Nebenjob verbieten, soweit dies vertraglich wirksam vereinbart ist oder die betrieblichen Belange sein Verbot rechtfertigen.
Da der Minijob ja
auch nebenberuflich steuerfrei ist (solange unter 400 € /
Monat),
Vorausgesetzt, Du machst nur einen Job als geringfügig Beschäftigter.
muss ich auch keine Lohnsteuerkarte abgeben - richtig?
Kann sein, daß der Nebenjob-AG das möchte, dann solltest Du dich, bevor Du die Lohnsteuerkarte Klasse 6 abgibst, mit ihm darauf einigen, daß Du ohne Lohnsteuerkarte arbeitest und die 2% Pauschalsteuer übernimmst, die für den AG dadurch an Mehrkosten anfallen.
muss ich auch keine Lohnsteuerkarte abgeben - richtig?
Kann sein, daß der Nebenjob-AG das möchte, dann solltest Du
dich, bevor Du die Lohnsteuerkarte Klasse 6 abgibst, mit ihm
darauf einigen, daß Du ohne Lohnsteuerkarte arbeitest und die
2% Pauschalsteuer übernimmst, die für den AG dadurch an
Mehrkosten anfallen.
Wie jetzt? Wenn ich ein Beschäftigungsverhältnis besitze und zusätzlich 400€ (zunächst steuerfrei) arbeite, dann kommen die 4800€ doch am Jahresende beim FA auf mein Brutto mit herauf und ich muß es nachversteuern! Oder liege ich da jetzt falsch?