ich bin derzeit arbeitslos und kann von meinem baldigen Arbeitgeber nicht festangestellt werden. Neben der Arbeitslosenhilfe darf ich nur weniger als 15 Stunden die Woche arbeiten und 160,00 EUR verdienen. Jetzt sagte man mir, ich könnte mich mit Lohnsteuerklasse 1 anmelden, soviel ich will arbeiten und wäre natürlich nicht mehr arbeitslos. Rechnet sich das? Mal davon abgesehen, dass ich nur bei Bedarf arbeiten kann und keinen festen Stundensatz haben würde?!
ich bin derzeit arbeitslos und kann von meinem baldigen
Arbeitgeber nicht festangestellt werden.
Was heißt baldigem Arbeitgeber? Kann er dich nur im Moment nicht festanstellen oder ist es dein zukünftiger nebenberuflicher Arbeitgeber?
Neben der
Arbeitslosenhilfe darf ich nur weniger als 15 Stunden die
Woche arbeiten und 160,00 EUR verdienen.
Meinst du die Zeitbegrenzung vom Arbeitsamt oder sagt dir der Arbeitgeber, das du nur höchstens 15 Stunden bei ihm arbeiten kannst?
Jetzt sagte man mir,
ich könnte mich mit Lohnsteuerklasse 1 anmelden, soviel ich
will arbeiten und wäre natürlich nicht mehr arbeitslos.
Und bekommst damit kein Arbeitslosengeld mehr. Wenn du jetzt nebenbei arbeiten gehst, kannst du dies dem AA sagen und bekommst ne Kürzung. Auf keinem Fall fällt dein Anspruch auf Arbeitslosengeld weg. Auch wenn du dann nach einem Jahr wieder arbeitslos werden solltest, wirst du dann vom AA nur 67% vom letzten netto bekommen, welches dann ja niedriger ist.
Rechnet sich das? Mal davon abgesehen, dass ich nur bei Bedarf
arbeiten kann und keinen festen Stundensatz haben würde?!
Würd ich in der Form von abraten. Sag dem AA, dass du nebenbei was jobben kannst und freu dich über den Mehrverdienst.
Genaue Zahlen bezüglich Arbeitszeit und Kürzungen bekommst du dort.
Ich darf nur diese begrenzte Anzahl vom AA genehmigt arbeiten und mein Wunscharbeitgeber stellt mich natürlich nicht für 4 Tage im Monat ein.
Festanstellen können sie mich nicht und sagten, dass ich mich beim AA abmelden kann und mit Lohnst.kl. 1 bei ihnen anmelden kann. Ich sollte mir überlegen, ob sich das rechnet…
Und da ich nicht mit einem festen Gehalt rechnen kann, also nur nach Bedarf des Arbeitgebers arbeiten würde, möchte ich gern wissen, was mich da erwartet. Das wäre ja dann mein einziges Einkommen!!
Ich darf nur diese begrenzte Anzahl vom AA genehmigt arbeiten
und mein Wunscharbeitgeber stellt mich natürlich nicht für 4
Tage im Monat ein.
Festanstellen können sie mich nicht und sagten, dass ich mich
beim AA abmelden kann und mit Lohnst.kl. 1 bei ihnen anmelden
kann. Ich sollte mir überlegen, ob sich das rechnet…
Dafür bräuchtest du jetzt Zahlen. Was wollen die dir denn bezahlen?
Bedenke bitte folgendes: Arbeitslosengeld wird vom letzten Nettogehalt gezahlt. Beziehst du jetzt z.B. 500 Euro, so war dein letztes (Woraus dieses AL Geld berechnet wurde) netto bei ca. 746 Euro (67% des Netto) Zahlt dir dein zukünftiger Arbeitgeber z.B. netto 600 Euro, so bekommst du zwar im Moment mehr, aber wenn du dann wieder Arbeitslos werden würdest, bekämst du dann nur 402 Euro AL Geld! (67% des letzten Netto)
Welche Zahlen bei dir zustande kommen, kann ich natürlich nicht wissen. Ist hier auch nur vereinfacht dargestellt.
Viele Arbeitslose lehnen aus obigen Gründen eine Arbeit ab, weil sie netto weniger verdienen als vorher.
Vielleicht gibst du mir mal genauere Zahlen, dann gebe ich dir gerne ein Statement von mir
natürlich auch per mail [email protected]
Gruß marco
Und da ich nicht mit einem festen Gehalt rechnen kann, also
nur nach Bedarf des Arbeitgebers arbeiten würde, möchte ich
gern wissen, was mich da erwartet. Das wäre ja dann mein
einziges Einkommen!!
Die einzigen Zahlen die ich Dir geben kann sind Trinkgeld plus 14.50 DM Stundenlohn. Aber es wäre ja keine Festanstellung. Wie ist das dann mit Steuern etc.? Was müsste ich verdienen, damit es sich lohnt? Ich bin doch dann Aushilfe??
Also: Für mich sieht das Ganze folgendermaßen aus. Gastronomie, Saisonarbeit, hat zurzeit Bedarf und sagt vermutlich, das er dich längerfristig braucht. Fakt ist aber, das die wahrscheinlichkeit, das du nach der Saison wieder arbeitslos bist, sehr groß ist. Und dann hängst du da mit dem geringen Arbeitslosengeld.
Oder irre ich mich?
Wenn es so ist, würde ich dir den Rat geben, nicht aus der Arbeitslosigkeit herauszugehen. Vorallem, da er dich ja nur als springer will. Nachher ärgerst du dich und stehst finanziell schlechter da.
Frag beim AA nach einem Praktikum. Dann kannst du in diesem Betrieb ein offizielles Praktikum von bis zu 3 Monaten machen. Das würde sich dann schon eher für euch beide lohnen.
Oder lag ich falsch?
Gruß Marco
Die einzigen Zahlen die ich Dir geben kann sind Trinkgeld plus
14.50 DM Stundenlohn. Aber es wäre ja keine Festanstellung.
Wie ist das dann mit Steuern etc.? Was müsste ich verdienen,
damit es sich lohnt? Ich bin doch dann Aushilfe??
Die einzigen Zahlen die ich Dir geben kann sind Trinkgeld plus
14.50 DM Stundenlohn. Aber es wäre ja keine Festanstellung.
Wie ist das dann mit Steuern etc.? Was müsste ich verdienen,
damit es sich lohnt? Ich bin doch dann Aushilfe??
Hallo Marion,
der geringere Verdienst usw. ist noch nicht einmal das größte Problem. Die Tatsache, dass Du nicht fest angestellt wirst und dann als „Lückenbüßer“ in der Luft hängst und nicht mit einem festen Einkommen rechnen kannst, ist für mich das K.O.-Kriterium.
Wenn Du gar nicht fest arbeitest, sondern nur bei Bedarf, wann würdest Du Dich denn wieder als arbeitslos betrachten? Wenn Dein Arbeitgeber längere Zeit keine „Verwendung“ für Dich hat, aber wie lange?