Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber möchte mir für 2 Monate einen weiteren Arbeitsauftrag geben, der gesondert vergütet wird und mir zusätzliche Arbeitsstunden abverlangt. Der Ausgleich dieser Mehrarbeit ist bereits geklärt.
Meine Frage:
Kann ich diese gesonderte Tätigkeit über mein Gewerbe abrechnen, auch wenn ich diese für meinen Hauptarbeitgeber mache?