Hallo Perser,
hat diesmal etwas länger gedauert, da ich Deine Anfrage im Weihnachtsgetümmel übersehen habe und jetzt erst merke, daß die hier die Technik umgestellt haben und meine Antwort im Januar garnicht bei Dir gelandet ist.
So, nun zu Deiner Frage. Es ist ganz einfach geregelt. Wenn Du mit Deiner künstlerischen Tätigkeit mehr als 3.900,-- € im Jahr verdienst (Einnahmen minus Ausgaben aus dieser Tätigkeit), dann bist Du verpflichtet, diese Tätigkeit der Künstlersozialkasse(KSK) anzuzeigen und mußt für dieses Einkommen den hälftigen Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Die andere Hälfte finanziert sich aus der Künstlersozialabgabe, die jeder Vermarkter auf künstlerische Honorare zahlen muss. Dabei ist es übrigens egal, ob der Künstler, an den er das Honorar zahlt, Mitglied der KSK ist oder nicht.
In so einem Fall ist die Einzahlung daher eine sehr lukrative Anlage.
Weitere Informationen und die Anmeldung bei der KSK übernehme ich gerne in Kooperation mit dem Paul-Klinger-Sozialwerk e.V. (www.paul-klinger-ksw.de).
Grüße
Michael
Hallo Perser,
hat diesmal etwas länger gedauert, da ich Deine Anfrage im Weihnachtsgetümmel übersehen habe.
So, nun zu Deiner Frage. Es ist ganz einfach geregelt. Wenn Du mit Deiner künstlerischen Tätigkeit mehr als 3.900,-- € im Jahr verdienst (Einnahmen minus Ausgaben aus dieser Tätigkeit), dann bist Du verpflichtet, diese Tätigkeit der Künstlersozialkasse(KSK) anzuzeigen und mußt für dieses Einkommen den hälftigen Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Die andere Hälfte finanziert sich aus der Künstlersozialabgabe, die jeder Vermarkter auf künstlerische Honorare zahlen muss. Dabei ist es übrigens egal, ob der Künstler, an den er das Honorar zahlt, Mitglied der KSK ist oder nicht.
In so einem Fall ist die Einzahlung daher eine sehr lukrative Anlage.
Weitere Informationen und die Anmeldung bei der KSK übernehme ich gerne in Kooperation mit dem Paul-Klinger-Sozialwerk e.V. (www.paul-klinger-ksw.de).
Grüße
Michael