Nebenjob bringt mehr als Hauptberuf

Guten Tag,

was passiert eigentlich mit den Sozialversicherungen, wenn ich mit meinen nebenberuflich-selbständigen Jobs als Künstler und Musiker mehr Geld verdiene, als mit meinem Teilzeit-Hauptberuf im Angestelltenverhältnis?
Bisher war es so, dass ich über meinen angestellten Hauptberuf komplett versichert war (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversichert)und die Einkünfte aus den Nebenjobs zwar natürlich versteuert wurden, aber nie sozialversicherungspflichtig waren, da sie die ganze Zeit weniger als die Hälfte meines Gesamteinkommens ausgemacht haben… Werden jetzt Zusatzbeiträge fällig? Wenn ja, dann wie? Über die Künstlersozialkasse? Und welche, nur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung oder gar Arbeitslosenversicherung?

Würde mich über Antworten freuen.
Perser

Hallo Perser,

hat diesmal etwas länger gedauert, da ich Deine Anfrage im Weihnachtsgetümmel übersehen habe und jetzt erst merke, daß die hier die Technik umgestellt haben und meine Antwort im Januar garnicht bei Dir gelandet ist.
So, nun zu Deiner Frage. Es ist ganz einfach geregelt. Wenn Du mit Deiner künstlerischen Tätigkeit mehr als 3.900,-- € im Jahr verdienst (Einnahmen minus Ausgaben aus dieser Tätigkeit), dann bist Du verpflichtet, diese Tätigkeit der Künstlersozialkasse(KSK) anzuzeigen und mußt für dieses Einkommen den hälftigen Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Die andere Hälfte finanziert sich aus der Künstlersozialabgabe, die jeder Vermarkter auf künstlerische Honorare zahlen muss. Dabei ist es übrigens egal, ob der Künstler, an den er das Honorar zahlt, Mitglied der KSK ist oder nicht.
In so einem Fall ist die Einzahlung daher eine sehr lukrative Anlage.
Weitere Informationen und die Anmeldung bei der KSK übernehme ich gerne in Kooperation mit dem Paul-Klinger-Sozialwerk e.V. (www.paul-klinger-ksw.de).

Grüße
Michael
Hallo Perser,

hat diesmal etwas länger gedauert, da ich Deine Anfrage im Weihnachtsgetümmel übersehen habe.
So, nun zu Deiner Frage. Es ist ganz einfach geregelt. Wenn Du mit Deiner künstlerischen Tätigkeit mehr als 3.900,-- € im Jahr verdienst (Einnahmen minus Ausgaben aus dieser Tätigkeit), dann bist Du verpflichtet, diese Tätigkeit der Künstlersozialkasse(KSK) anzuzeigen und mußt für dieses Einkommen den hälftigen Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Die andere Hälfte finanziert sich aus der Künstlersozialabgabe, die jeder Vermarkter auf künstlerische Honorare zahlen muss. Dabei ist es übrigens egal, ob der Künstler, an den er das Honorar zahlt, Mitglied der KSK ist oder nicht.
In so einem Fall ist die Einzahlung daher eine sehr lukrative Anlage.
Weitere Informationen und die Anmeldung bei der KSK übernehme ich gerne in Kooperation mit dem Paul-Klinger-Sozialwerk e.V. (www.paul-klinger-ksw.de).

Grüße
Michael