Nebenjob-Chef fragt nach anderen Einnahmen

Huhu!

Jemand ist selbstständig und beginnt nun dazu noch einen Job auf 200-Euro-Basis (ist das überhaupt was eigenes? Oder gibt es nur -bis zu- 400 Euro Basis?).

Im Personalbogen wird nach dem Hauptjob, den Arbeitsstunden und dem dortigen Einkommen gefragt. Benötigt der Arbeitgeber speziell die Information zum Einkommen? Muss er dies bei der Anmeldung irgendwo angeben oder dient es rein der Neugierde des AG? Man spricht ja eigentlich über Geld tendetiell eher ungern, deshalb die Frage.

Liebe Grüße
Lockenlicht

Hallo,

Generell wäre es von er Vertragsform einheitlich, wenn kein Gehalt über 400€ erzielt werden könnte. Dann bezahlt der AG dementsprechend dür diese Beschäftigungsform nur Pauschalabgaben an Sozialversicherungen + Steuern.

Wenn der AG wissen möchte, was ein möglicher neuer Mitarbeiter ansonsten macht, könnte es ihn hauptsächlich im Bezug auf Zuverlässoigkeit, zeitlicher Flexiblität unfd zu einem kleinen Anteil auch wegen Konkurrenz ( wenn der Minijob der gleichen Branche / dem gleichen Beruf ) der Hauptbeschäftigung entspricht.

mfg

Ennlo

Hallo,

Generell wäre es von er Vertragsform einheitlich, wenn kein
Gehalt über 400€ erzielt werden könnte. Dann bezahlt der AG
dementsprechend dür diese Beschäftigungsform nur
Pauschalabgaben an Sozialversicherungen + Steuern.

Mmh, grundsätzlich ist der Arbeitsvertrag für einen geringfügigen nichts anderes, als für jemanden der mehr als geringfügig beschäftigt wird. Macht nur kaum einer.

Wenn der AG wissen möchte, was ein möglicher neuer Mitarbeiter
ansonsten macht, könnte es ihn hauptsächlich im Bezug auf
Zuverlässoigkeit, zeitlicher Flexiblität unfd zu einem kleinen
Anteil auch wegen Konkurrenz ( wenn der Minijob der gleichen
Branche / dem gleichen Beruf ) der Hauptbeschäftigung
entspricht.

Könnte ganz vielleicht ein Grund sein. Aber nur ganz vielleicht.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit macht er nur das, was er als Arbeitgeber tun muss, der einen Geringfügigen beschäftigt:

  1. Nach Nebenbeschäftigungen fragen. Mehrere geringfügige Beschäftigungen müssen zusammen gerechnet werden. Oder die zweite geringfügige Beschäftigung mit der Hauptbeschäftigung.

  2. Nach der Krankenversicherung fragen. Ist der Arbeitnehmer privat versichert, brauch der Arbeitgeber keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zahlen.

Mehr hat ihn für die Beurteilung auch nicht zu interessieren. Da aber der normalsterbliche Arbeitnehmer selten weiß, wo die Fallstricke sind, wird häufig der ganze Busch abgeklopft. Zudem sind häufig die Fragebögen für die Geringfügigen und Kurzfristigen die selben, so dass auch bei den einen Sachen gefragt werden, die für die Beurteilung völlig Schnuppe sind.

Aber es erfreut mein Herzelein, dass es überhaupt gemacht wird.

LG
S_E

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@Secret_Eyes,

Sinnvolle Ergänzungen- auf die ich jetzt auf den ersten Blick so nicht kam.

  1. Nach Nebenbeschäftigungen fragen. Mehrere geringfügige
    Beschäftigungen müssen zusammen gerechnet werden. Oder die
    zweite geringfügige Beschäftigung mit der Hauptbeschäftigung.

Das wurde schon abgeklärt. Es wurde erklärt, was man tut und dass man dies selbstständig tut und dass man davon lebt (und keinerlei staatliche Gelder/Zuschüsse bekommt).

  1. Nach der Krankenversicherung fragen. Ist der Arbeitnehmer
    privat versichert, brauch der Arbeitgeber keine
    Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zahlen.

Ja, das ist sinnig.

Mehr hat ihn für die Beurteilung auch nicht zu interessieren.

Fein! Dann kommt in die Sparte „Mtl. Verdienst“ nur ein zuversichtliches „ausreichend“.

Vielen Dank!
Lockenlicht

Hallo

Man gebe als Antwort zum anderweitigen Einkommen an: kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen

Fertig.

Gruß,
LeoLo

Servus,

Fein! Dann kommt in die Sparte „Mtl. Verdienst“ nur ein
zuversichtliches „ausreichend“.

jo, und das ist im Zweifelsfall der Beginn einer wunderbaren Feindschaft.

Der AG macht sich die Mühe, die SV- und steuerrechtliche Behandlung seiner Aushilfen von vornherein auf eine saubere Grundlage zu stellen und entwickelt dafür den (in einigen Details übers Ziel hinaus schießenden) Fragebogen. Damit wird das Thema ein für allemal abgehandelt, man kann den Bogen zur Akte nehmen und sich dann Dingen zuwenden, die für AG und AN wichtiger sind. Die Arbeit z.B., oder auch der Betriebsausflug.

Was spricht denn eigentlich dagegen, in wenigen knappen Sätzen den Inhalt des irgendwie mündlich Besprochenen, an das sich bereits in einem Vierteljahr niemand mehr erinnern wird, auf dem Bogen zu vermerken:

„Hauptberuflich ca. 30 h/Woche selbständig tätig als Spritzbrunnenaufdreher, krankenversichert bei der Schorndorfer Siechenkasse, Status durch die Deutsche Rentenversicherung mit Bescheid vom 35. Mai 2027 festgestellt, Einkünfte ca. 700 € p.M.“

Der Aufwand dafür ist ungefähr Null, und alle Beteiligten sind glücklich und zufrieden. Wär doch was, vielleicht?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Hallo,

ja sicherlich, ich würde auch alles offenbaren, nur es ist nicht jedermanns Sache.

„Der Beschäftigte hat dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen.“ ( § 28o SGB IV)

Und er brauch bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr als das, was ich geschrieben habe. Von daher würde ich es als zulässig erachten, wenn man nicht mehr schreibt, als wirklich notwendig.

Das sehe schon wieder anders aus, wenn man eine mehr als geringfügige Beschäftigung hätte.

LG
S_E