ich betreibe derzeit ein Gewerbe für Web- und Softwareentwicklung. Für die Softwareentwicklung will ich mir Hilfe von meinen begabten Freunden holen und sie über Gewinnbeteiligung bezahlen. Da stellt sich mit die Frage, welchen Status diese Leute dann haben, denn ich kann ja nicht einfach die Gewinnbeteiligung als Ausgabe angeben, wenn auf der anderen Seite diese Leutchen ihre Einkünfte nicht auch versteuern.
Bloß als was gelten die dann? Die Tätigkeiten werden alle nebenberuflich ausgeführt (meine ebenso). Es wird keine Bezahlung aufgrund von Zeit oder Aufwand oder so vereinbart, nur Gewinnbeteiligung. Die Tätigkeiten werden sein: Programmierung, Erstellung von Grafiken und Komposition von Musik. Dass derjenige, der programmiert, Dipl-Inf ist, scheint auch irgendwie relevant zu sein.
Ich hatte bisher immer angenommen, das wären dann „freiberufliche Tätigkeiten“, also etwas, wo jemand hin und wieder für jemand anders etwas entwirft und dafür dann hin und wieder entlohnt wird. Aber nachdem ich mich ein bisschen durchgelesen habe, scheint das nicht wirklich so zu sein.
Ich möchte vor allem aber auch nicht die Personen als Angestellte einstellen, denn das wäre für diesen Fall einfach zu viel und bei einem erwarteten Gewinn in dreistelliger Höhe (wenn überhaupt was reinkommt!) würden mich die Sozialabgaben ja auffressen. Und fortlaufende Gehälter will ich ja nicht zahlen, nur Gewinnbeteiligung.
Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt möglichst genau beschrieben, dass ich eine klare Antwort erhalten kann, denn was ich bisher im Netz gefunden habe, fand ich alles eher sehr schwammig und vor allem auf Selbständige und nicht auf Nebenberufler bezogen.
Gewerbetreibende oder geringfügig Beschäftigte!
Hallo …
die Softwareentwickler mit einer Gewinnbeteiligung zu entlohnen ist schon ok, d.h. sie bekommen nur dann eine Vergütung, wenn Sie die Software verkauft und Gewinne realisiert haben.
Aber… die Vergütung selbst kann entweder nur ein Honorar für eine gewerbliche Tätigkeit sein oder eine Entlohung auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung.
Da Sie selbst schreiben, dass der Gewinn im 3-stelligen Bereich sein und somit sehr mager ausfallen wird, kann es kaum Ihr Ziel sein, aus den Herrschaften allesamt Gewerbetreibende zu machen, es sei denn, sie wären es bereits.
Somit kommt eigentlich nur in Frage, mit den Herrschaften abzusprechen, dass sie eine Entlohnung im Erfolgsfall erhalten und dann auf dem Wege der kurzfristigen geringfügigen Beschäftigung, indem Sie die Herrschaften für einen oder zwei Monate anmelden, entlohnen und danach wieder abmelden.
Da Sie selbst schreiben, dass der Gewinn im 3-stelligen
Bereich sein und somit sehr mager ausfallen wird, kann es kaum
Ihr Ziel sein, aus den Herrschaften allesamt Gewerbetreibende
zu machen, es sei denn, sie wären es bereits.
Eben. Da wäre der Aufwand echt zu hoch. Und keiner ist Gewerbetreibender.
Somit kommt eigentlich nur in Frage […] Wege der kurzfristigen
geringfügigen Beschäftigung […] für einen oder zwei
Monate anmelden, entlohnen und danach wieder abmelden.
Also ein sog. „400€-Job“? Das hieße dann aber auch, dass ich Sozialabgaben abführen müsste. Irgendwie sowas von 20 oder 25% vom Gehalt habe ich im Kopf. Wenn ich also z.B. 27,38€ Gewinn auszahlen würde, müsste ich zusätzlich knapp über 5€ Sozialabgaben zahlen. Wie funktioniert das mit dem Anmelden, dem Abführen der Sozialabgaben usw.? Wo kann ich das nachlesen?
Kann ich alle Gewinnbeteiligten dann z.B. 2x im Jahr für gerade mal einen Monat anmelden?
Aber irgendwie ist mir das alles noch zu kompliziert. Geht das nicht wirklich einfacher? Es geht ja nicht darum, keine Steuern zahlen zu wollen, schwarz soll das ja nicht sein. Aber es sind ja nur geringfügige Beträge zu erwarten. Ich denke da immer an den Freiberufler. Kommt der da nicht in Frage? Oder kann derjenige einfach die drei Euro fünfzig, die er ein- oder zweimal im Jahr bekommt, in der Steuererklärung unter „sonstige Einnahmen“ angeben, ohne irgendein beschäftigungsverhältnis?