Nebenjob, freiberuflich und Steuern?

Hilfe an alle,
ich hätte die Möglichkeit ca 8 Tage a 6 Stunden im Monat im Netz als Moderator mein Haushaltsgeld etwas auf zu bessern. Es ist eine Seite für Kinder und ich diene da als „Aufpasser“ und Ansprechpartner. Dies ganze würde aber auf Rechnungsbasis erfolgen. Das heißt wir haben einen festen Stundenlohn ausgemacht und am Monatsende würde es Geld gegen Rechnung geben.
Beider KK habe ich mich schon erkundigt. Bis 345,-€ darf ich dazu verdienen um weiterhin familienversichert zu bleiben. Mehr wird es auf alle Fälle auch nicht sein. Es wird sich in etwa in dem Dreh rum einpenden.
Wie sieht es jetzt aber mit dem Finanzamt aus?
Einerseits habe ich gelesen ich brauche keine Steuernummer und muß das ganze nur beim jahresausgleich mit angeben. Anderseits habe ich gelesen das ich unbedingt eine Steuernummer als Freiberufler beantragen muß.
Was stimmt denn nun??.
Ich möchte hier nichts falsch machen, aber die Möglichkeit des Nebenverdienstes auch nicht in den Wind schießen. Dankean alle.

Servus,

(1) es handelt sich dabei nicht um eine freiberufliche, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit
(2) Du hast bereits eine Steuernummer
(3) Die steht auf jedem ESt-Bescheid - den „Lohnsteuerjahresausgleich“ gibts schon seit über zehn Jahren nicht mehr.
(4) Wenn die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit angezeigt worden ist, gibts eine neue Steuernummer. Vorerst gilt die jetzige weiter.

Viel wichtiger als die Frage der Besteuerung ist allerdings diejenige der Haftung für diese Tätigkeit.

Einzelheiten bitte unter Beachtung von FAQ:1129 nachfragen.

Schöne Grüße

MM

Bei der KK habe ich mich schon erkundigt. Bis 345,-€ darf ich
dazu verdienen um weiterhin familienversichert zu bleiben.

Ab 2006 sind es 350 €/Monat.

Bei einem Minijob wären es 400 €/Monat.

Veilleicht wäre das eine Alternative? Das kann man auch nach Stunden oder was auch immer abrechnen.

Gruß JoKu

ich würde es liebend gerne auf 400,-€ Basis machen .
Aber das möchte die Fa.nicht.

Wenn dies nicht freiberuflich ist, dann müßte ich doch normalerweise ein Gewerbe anmelden?

Sorry für den Begriff. Es war immer der Jahresausgleich und wird es für mich vom Begriff her bestimmt auch immer bleiben. So wie viele Sachen sich einfach eingenistet haben.

Servus,

Wenn dies nicht freiberuflich ist, dann müßte ich doch
normalerweise ein Gewerbe anmelden?

Das FA interessiert sich dafür nicht, und die Gemeinde hat in so einem Fall noch niemandem den Kopf abgerissen, wenn er so eine Tätigkeit für eine sonstige selbständige Arbeit im Sinn des § 18 Abs 1 Nr. 3 EStG gehalten hat. Das ärgste, was da passieren kann, ist die Aufforderung durch die Gemeinde und ggf. die Einleitung eines OWi-Verfahrens, die im Sand verläuft, wenn man sich bei der Anhörung nicht grad sackdumm anstellt. - Dass ich hier immer wieder auf dem Begriff der „freiberuflichen Tätigkeit“ herumreite, hat eher damit zu tun, dass er ungeheuer oft falsch verwendet wird, und extrem häufig in der Nachbarschaft mit der Illusion, man könne zwischen einer Tätigkeit „auf Lohnsteuerkarte“ und „auf Rechnung“ frei wählen…

Es war immer der Jahresausgleich und
wird es für mich vom Begriff her bestimmt auch immer bleiben.

Schade eigentlich. Es gibt nämlich den Begriff des Lohnsteuer-Jahresausgleichs, aber der bedeutet ganz was anderes. Auf diese Weise entstehen leicht Irrtümer und Missverständnisse.

Wieauchimmer: Wenn geklärt ist, welche Haftungsrisiken genau damit verbunden sind, ist es ohne weiteres möglich, diese Tätigkeit, die ja ihrer Natur nach nicht weisungsgebunden und eigenverantwortlich stattfindet, selbständig auszuüben.

Schöne Grüße

MM